65. Kapitalbilanz
Gewinne
Kapitalgewinne sind entweder Gewinne der "Papiere", welche das
"Kapital" belegen ("Buchgewinne"), oder Erhöhungen oder Vermehrungen von
Möglichkeiten, das "Kapital" in reales Vermögen oder reale Werte
oder Dienste tauschen zu können.
Gewinne entstehen:
- durch Leistungen,
- durch Geschenke,
- durch Wohltaten,
- durch Unterstützungen,
- durch Ausbeutungen,
- durch Erbe,
- durch Spekulationen,
- durch Handel, Austausch,
-
durch Verteidigungsfähigkeit,
- durch Glück.
Gewinne fallen an z.B.:
- durch Erlassung, Befreiung von Pflichten,
- durch Erlassung, Befreiung von Schuld und Schulden,
- durch Inflation,
- durch Wertsteigerungen,
- durch die Abwehr von Ansprüche,
- durch die Verhinderung von unerbetenen oder unerlaubten
Zugriffen auf das eigene Vermögen oder Kapital,
- durch Vorsorgen und die Abwendung von Not,
- durch Kursgewinne,
- durch Preissteigerungen, Preiserhöhungen,
- durch Überschüsse.
Als Gewinne werden auch behandelt das Kapital, das behalten oder
erhöht wird durch z.B.:
- Raub,
- Diebstahl,
- Verbrechen,
- Betrug,
- Aneignungen,
- Geschenke,
- Erbe,
- Überschreibungen,
- Vermächtnisse,
- Pflichtanteile,
Kapitalgewinne (oder auch Kapitalverluste) entstehen auch durch
z.B.:
- die Liquidierung von (eigenem) Vermögen,
- die Verjährung von eigenen Verbindlichkeiten,
- den Tod von eigenen Gläubigern,
- den Wegfall von Verpflichtungen zu Leistungen für
Schutzbefohlene (Kinder, Eltern, Bedürftige),
- Entdeckungen von bisher verborgenen Schätzen,
- Finderlohn,
- Begünstigungen, Vorteilsgewährungen,
- Verzicht Anderer auf die selbst zu erbringenden
Leistungen,
- die Unzumutbarkeit der selbst zu erbringenden Leistungen
infolge Krankheit, Siechtum, Schwächen, Wucher, Freispruch oder
Entlastung,
- den Wegfall von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen
Undurchsetzbarkeit, Unbeweisbarkeit, Vertragsmängel, Fristablauf
oder "Vergessen".
Kapitalgewinne legen auch die Gewinne offen durch den Wegfall von Verpflichtungen durch z.B.:
- Erreichung der eigenen Vermögenslosigkeit: Jegliche Betreibung
durch die Gläubiger wird ergebnislos verlaufen mit der Folge, dass
für die eigenen Schulden unbezahlbar werden, sind und bleiben.
- Wegzug in "Steuerparadiese": Das eigene Kapital (Vermögen) ist
dem Zugriff des Staates entzogen.
- Wegzug in Gebiete ohne Rechtsbeistand für die Gläubiger: Die
Rechtsmittel der Gläubiger versagen. Eine Betreibung wird nicht
möglich oder bleibt ergebnislos.
- "Vererbung" der Schulden: Die Schulden werden an die eigenen
Nachkommen weitergegeben oder an eine Holding, eine
Auffanggesellschaft oder an "Investoren" "verkauft".
- Erreichung des Wertverlustes oder der "Wertlosigkeit" des eigenen
Vermögens: Die bisherigen Investoren und Gläubiger verlieren ihr
Geld, das Vermögen bleibt zu einem Bruchteil des Wertes im Bestand
oder wird "billig" erworben.
- Aufblähung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die
nicht nur die eigenen Schäden abdecken, sondern insbesondere die
Rechtsvertreter, Hilfen und Trittbrettfahrer (reichlich) bereichern.
- Entrechtung der Gläubiger derart, dass sie ihre (berechtigten)
Forderungen nicht mehr durchsetzen können (dürfen) durch z.B.
Diskriminierung oder durch Erreichung eines Sonderstatus als
Schuldner oder des verwertbaren Vermögens (Naturschutz).
- Übernahme der eigenen Verpflichtungen durch Andere, die
einspringen (wollen, können, dürfen, müssen) und die Anerkennung
der Ersatzleistungen durch die Gläubiger. Im Volksmund: "Einen
Dummen finden", auf den eine Last abgewälzt wurde, wird oder
werden kann.
- Täuschungen und Vorgaukelungen von Werthaltigkeit von
Wertlosem. "Des Kaisers neue Kleider." Gewinne durch Aberglaube
und leeren Versprechungen, die unentdeckt bleiben.
- Sozialisierung von eigenen Verpflichtungen.