HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

65. Kapitalbilanz

VollbildAusgleich von Aufwand und Ertrag

Der Aufwand wird "geschuldet", der Ertrag fällt dem "Gläubiger" zu.

Erscheinen der Aufwand und der Ertrag angemessen und "gleich", werden der Aufwand und der Ertrag häufig nicht gesondert bewertet: Der Tausch "fällt nicht ins Gewicht". Der Ausgleich geschieht immer gleichzeitig und wechselseitig. Sobald zwischen Aufwand und Ertrag eine Zeit "vergeht", entstehen Ungleichgewichte, die als "Aufwand" oder "Ertrag" gesondert "erfasst" werden und die wechselseitige Anerkennung von Leistungen und Gegenleistungen ermöglichen und ergeben.  

Kapitalbilanz

Fallen Schuldner und Gläubiger zusammen und vereinigen sich Schuldner und Gläubiger in einer Person, fällt auch die Unterscheidung in "Aufwand" und "Ertrag" weg und erscheinen als Eigenleistungen durch z.B.:

  1. Selbstbefriedigung,
  2. Selbsterfüllung,
  3. Selbstverzicht,
  4. Selbstbereicherung,
  5. Selbstschädigung,
  6. Selbstverletzung,
  7. Selbstbefreiung,
  8. Selbstbestimmung,
  9. Selbstgerechtigkeit,
  10. Selbstverpflichtung.

Alles, was es aufzuwenden gilt, ist selbst zu leisten. Alles, was als Ertrag anfällt, fällt einem selbst zu. Die zwischenzeitlichen "Verbuchungen" als Aufwand und Ertrag werden durch die Prozesse, die Zeit und die Ergebnisse von selbst und durch sich selbst ausgeglichen.

Aufwand und Ertrag erscheinen und werden wahrgenommen als z.B.:

  1. Selbstverursachung,
  2. Selbstverantwortung,
  3. Selbstrechtfertigung,
  4. Selbstbegründung,
  5. Selbstberechtigung,
  6. Selbstverzeihung,
  7. Selbstlegitimation,
  8. Selbstwahrnehmung,
  9. Selbstbestätigung,
  10. Selbstleugnung.

Der Ausgleich geschieht immer subjektiv. Er verändert die Schuldverhältnisse und Beziehungsverhältnisse der daran Beteiligten und davon Betroffenen jedoch nicht bzw. nur dann, wenn diese dem jeweiligen Ausgleich zustimmen, indem sie auf ihre Forderungen oder Erträge verzichten und für die geschuldeten Aufwendungen keinen Ersatz wollen.

Gelingt der Ausgleich nicht oder wird er verhindert oder verweigert, neigt sich die Waage durch z.B.:

  1. Missgunst, Neid,
  2. Gier,
  3. Verweigerung,
  4. Widerstand,
  5. List, Übervorteilung,
  6. Vertragsbruch,
  7. Störungen,
  8. Enttäuschung,
  9. Wut, Aggression,
  10. Rache.