51. Verteilung des Vermögens
Die Summe der Reichen
Summe der reichen Reichen
Nur Personen können reiche Reiche sein. Die Zahl der Personen,
die zu den reichen Reichen gezählt werden dürfen, ist mit Sicherheit
sehr gering.
Die reichen Reichen zeichnet sehr oft aus:
- Sie tragen keine Verantwortung mehr für ihren reichen
Reichtum.
- Sie haben jeglichen direkten persönlichen Bezug zwischen dem
eigenen reichen Reichtum und dem eigenen Leben und Bedarf für
das eigene Leben verloren oder aufgehoben.
- Der Aufwand für die Verwaltung des eigenen reichen Reichtums
übersteigt die eigenen Fähigkeiten des reichen Reichen.
- Der riesige Aufwand für die Verwaltung des eigenen reichen
Reichtums beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich,
insbesondere dann, wenn er selbst erbracht werden sollte, wollte
oder müsste.
- In der Regel werden Dritte mit der Verwaltung des Vermögens
beauftragt, das nicht für den unmittelbaren eigenen Lebensstil
notwendig erscheint.
- Die beauftragten Dritten sind in der Regel Organisationen,
die durch Personen vertreten werden, welche von der Macht des
von ihnen zu verwaltenden Reichtums angezogen werden, ohne
jedoch selbst jemals ein entsprechendes Vermögen aus eigener
Kraft und mit eigenen Leistungen aufgebaut und verantwortet zu
haben.
- Die beauftragten Organisationen nennen sich Banken,
Kreditinstitute, Investoren, Broker, Vermögensverwaltungen,
Rechtsanwälte, Stiftungen, Hilfsorganisationen,
Forschungseinrichtungen oder Unternehmen.
- Die Beauftragten verwalten in der Regel nur unter
Kapitalgesichtspunkten.
- Am persönlichen Humankapital der reichen Reichen Person ist
meistens niemand interessiert. Das Interesse ist begrenzt auf
seine Fähigkeit, Unterschriften unter die ausgehandelten
Verträge zu setzen und Dritten durch seine Anwesenheit eine
gewissen Glamour zu geben.
- Die reichen Personen zeigen sich oftmals in der
Öffentlichkeit als Sponsoren, Förderer und Gutmenschen, jedoch
auch als Investoren in Kriege, Umbrüche, Umstürze und
Landerschließungen durch die Vertreibung der bisherigen
Besitzer, Bewirtschaftenden und Eigentümer.
Die beauftragten Vermögensverwalter können mit einer
Sozialverpflichtung des von ihnen verwalteten Reichtums sehr oft
nichts anfangen: Es ist ja auch nicht ihr Reichtum, sondern "nur"
der ihnen anvertraute.
Die öffentlichen oder privaten Wohltaten der reichen Reichen
beschränken sich meistens auf Geld und Geldwerte sowie die
Autoritätsleihe durch gemeinsame Auftritte und Aufrufe. Besonders
geeignet sind Wohltaten:
- für die Nachwuchsförderung,
- für alles, was mit Kindern zu tun hat,
- für alles, was mit Behinderten, geistigen und körperlich
Eingeschränkten zu tun hat,
- für alles, was mit Opfern von Gewalt, Missbrauch oder
Diskriminierungen zu tun hat,
- für alles, was mit Opfern von Macht, Gewalt, Krieg und
Verbrechen von anderen reichen Reichen zu tun hat,
("Wiederaufbauhilfen", "Flüchtlingshilfen"),
- für alles, was mit Forschung und Entwicklung auf vermutlich
künftig einträglichen Geschäftsgebieten zu tun hat, bevorzugt
Medizin,
- für alles, was die persönliche Bindung und abhängige
Verpflichtungen der Geförderten sichert, bevorzugt
Forschungseinrichtungen, Studiengänge,
- für alles, was sich als "Kunst" bezeichnen lässt (und ein
Folgegeschäft verspricht),
- für alles, was als "Kultur" gilt und eine persönliche
Inszenierung des reichen Reichen als Gönner und Wohltäter
ermöglicht,
- für alles, was einen besonderen Luxus ermöglicht, der
ausschließlich dem reichen Reichen vorbehalten bleibt, wie
Weltraumreise, Tiefseebohrungen, Besuch der Pole, anderer
Planeten oder extreme Grenzerfahrungen,
Die beauftragten Vermögensverwalter erweisen sich regelmäßig als
Garanten, das ihnen übertragene Vermögen zu vermehren. Da sie in der
Regel nur Kapitalbewertungen kennen und akzeptieren, bevorzugen sie
Investitionen in
- Handelsflotten,
- Schiffe,
- Flugzeuge,
- Infrastruktur für den Verkehr,
- Immobilien,
- Touristik,
- Sport,
- Kultur, insbesondere mit der Möglichkeit der Gewalt über
Massen durch Massenveranstaltungen und Medien,
- Gewalt, Kriege, Scharmützel, Sabotage, Spionage,
- Politik und Wirtschaft (Korruption, Bestechung, Spiele mit der Macht und
den Mächtigen).
Die reichen Reichen sind ihren Vermögensverwaltern in der Regel
hilflos ausgeliefert. Ein Vermögenszuwachs vergrößert nur die Summe
des Vermögens, nicht jedoch den Wert, den der reiche Reiche
tatsächlich nutzen könnte.
Ein Vermögensverlust trifft in der Regel nur den reichen Reichen
und zwar mit voller Wucht. Er ist der Einzige, der tatsächlich etwas
zu verlieren hat. Auf die Vermögensverwalter ist diesbezüglich
Verlass: Sie machen regelmäßig aus großen Vermögen kleine.