51. Verteilung des Vermögens
Die Summe der Liquidität
Summe der Liquidität des Vermögens (im engeren Sinne)
Es geht um die Art und Weise, wie die wichtigen und dringenden
Einnahmen und Ausgaben geplant, gesteuert und bewältigt werden.
Es geht insgesamt um:
- fällige Einnahmen und Ausgaben,
- anstehende Einnahmen und Ausgaben,
- unvermeidliche Einnahmen und Ausgaben,
- geplante Einnahmen und Ausgaben,
- unvorhersehbare Einnahmen und Ausgaben,
- vermiedene Einnahmen und Ausgaben,
- verschobene Einnahmen und Ausgaben,
- verhinderte Einnahmen und Ausgaben,
- erwartete Einnahmen und Ausgaben,
- unkalkulierbare Einnahmen und Ausgaben.
Die Liquidität wird gesichert durch:
- Zusagen von Hilfen, Unterstützungen,
- Zusagen von Hilfsbereitschaft,
- Zusagen von Abstimmungen,
- Zusagen zur Lastenteilung,
- Zusagen zu Zuwendungen,
- Zusagen zu Beiträgen,
- Zusagen zu Kooperationen.
Durch die Zusagen fallen entweder weniger oder gar keine Ausgaben
an oder die Zahlungsfristen werden passender zu den Einnahmen
gemacht.
Die Liquidität kann aufgeteilt werden in Liquidität für:
- existenziell notwendiges Vermögen und dessen Finanzierung,
- notwendiges Vermögen und dessen Finanzierung,
- nützliches Vermögen und dessen Finanzierung,
- neutrales Vermögen bezüglich der Liquidität, da sich
Einnahmen und Ausgaben die Waage halten,
- belastendes Vermögen, das mehr Liquidität abschöpft und die
Art und Weise der Finanzierung,
- nicht notwendiges Vermögen und dessen Finanzierung,
- störendes Vermögen und dessen Finanzierung,
- überflüssiges Vermögen, das nicht zum Vermögensstatus passt
und dessen Finanzierung,
- fehlendes Vermögen und dessen Finanzierung durch Ausgaben
für Ersatzlösungen,
- zweckgebundenes Vermögen und dessen Finanzierung.
Die Finanzierungen sowie die Ströme der Einnahme und Ausgaben
werden für alle Gliederungen gesondert betrachtet.
Das notwendige Vermögen ist durch die Liquidität zu schützen:
- vor Spekulationen,
- vor Zweckentfremdungen,
- vor Zugriffen von Gläubigern,
- vor Beschlagnahme,
- vor Belastungen mit Rechten Dritter,
- vor Nutzungsbegrenzungen,
- vor Finanzierungsschwierigkeiten,
- vor Verscherbelung bei Liquiditätsengpässen,
- vor Unterlassungen von Pflege und Wartung,
- vor unbefugtem und unsachgemäßem Umgang.