HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

30. Humankapital Nutzen und Nutzung

VollbildPassung des unterschiedlichen Humankapitals

Die Passung des Humankapitals geschieht unter anderem im:

  1. Arbeitsmarkt,
  2. Bildungsmarkt,
  3. Sozialmarkt,
  4. Geldmarkt,
  5. "Markt der Eitelkeiten",
  6. Kulturmarkt,
  7. Kunstmarkt,
  8. Handel und Gewerbe,
  9. Wettbewerb und in der Konkurrenz,
  10. Markt der Kooperation, Allianzen,
  11. Markt der Pfründe, Privilegien und Vorrechte.

Gehandelt und aufeinander abgestimmt und angepasst werden in der Regel:

  1. Anforderungsprofile und Eignungsprofile,
  2. Bedingungen und Voraussetzungen,
  3. Leistungen und Gegenleistungen,
  4. wechselseitige Vorleistungen,
  5. wechselseitige Nutznießungen,
  6. wechselseitige Beiträge,
  7. gemeinsame Strategien, insbesondere Abwehrstrategien gegen Dritte,
  8. wechselseitige Abgrenzungen zum Schutz der eigenen Interessen,
  9. Verortungen in Prozessen, Hierarchien, Zuständigkeiten,
  10. wechselseitige Information,
  11. gemeinsame Methoden, Verfahren, Vorgehensweisen,
  12. Rechte und Pflichten,
  13. wechselseitige Berechtigungen und Ausschlüsse,
  14. Erlaubnisse und Verbote,
  15. Regeln und Spielregeln,
  16. die Art und Weise des Umgangs miteinander,
  17. die Art und Weise der Koordination,
  18. die Art und Weise der Schlichtung und des Interessenausgleiches,
  19. die gemeinsamen und unterschiedlich bleibenden eigenen Interessen,
  20. Berufsbilder.

Die Passungen geschehen häufig durch:

  1. Stellenpläne,
  2. Stellenausschreibungen,
  3. Assessment-Center und andere Auswahlverfahren,
  4. formelle Prüfungen (vor formellen Abschlüssen),
  5. Zertifizierungen,
  6. Verhandlungen,
  7. Streit,
  8. Streik,
  9. Festlegungen von Leistungen und Vergütungen,
  10. Sozialleistungen,
  11. Arbeitsverträge, Anstellungsverträge, Geschäftsführungsverträge,
  12. Aufträge.

Es besteht auch fast überall das Phänomen des "vorauseilenden Gehorsams", bemerkbar an Annahmen über die künftigen Entwicklungen, Anforderungen und Verhaltensweisen der Partner, mit welchen irgendwann in der Zukunft einmal eine Abstimmung erfolgen kann, könnte, dürfte oder müsste.