HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

58. Modell der Liquidität - Liquiditätsbilanz

VollbildHerkunft der Liquidität

Weltzentrale

Die Weltzentrale ist (im Modell) die Zentrale aller Staaten, aller Länder und Vereinigungen.

 

Die Weltzentrale trifft alle Entscheidungen über die Rahmenbedingungen im Finanzwesen, im Geldverkehr, Zahlungsverkehr und für die Währungen.

Die Weltzentrale ist der Schuldner aller Schulden, die durch Währungen entstehen. Sie ist selbst niemals zur Rückzahlung der Schulden aus den Währungen verpflichtet. Sie haftet auch nicht für die Schulden, die aus den Währungen entstehen.

Alle Guthaben aus Währungen werden als Guthaben der Weltzentrale behandelt. Sie ist der ausschließliche Schuldner der Guthaben, sprich: der Liquidität. Die Schuld der Weltzentrale für die Guthaben besteht jedoch ausschließlich in der Schuld, die Guthaben in der jeweiligen Währung wieder zur Verfügung zustellen, wenn sie eingesetzt werden sollen.

Die Weltzentrale ist Gläubiger aller gewährten Kredite, die über die Weltbank und die Banken ausgeliehen werden. Für alle Liquidität, welche über Kredite an Dritte ausgeliehen wird, ist ausschließlich die Weltzentrale der Schuldner. Rückzahlungen erfolgen deshalb direkt oder indirekt immer an die Weltzentrale.

Zahlt ein Kreditnehmer seine Kredite nicht zurück, verlieren die Gläubiger die Liquidität anteilig ihr Guthaben, welches sie der Weltzentrale für die Ausleihung von Krediten überlassen haben. Die wertmäßigen Berichtigungen und Korrekturen werden durch die Weltzentrale monatlich vorgenommen.

Die Weltzentrale erhält nur ein kleines Eigenkapital durch Einlagen aller Staaten. Mit dem Eigenkapital werden die Gebäude und Einrichtungen der Weltbank finanziert.

Die Weltzentrale legt insbesondere fest:

  1. die Art und Weise der Verteilung ihrer Gesamtschulden aus Währungen auf die einzelnen Währungen.
  2. die Umrechnungskurse der einzelnen Währungen.
  3. die Art und Weise des Ausgleichs zwischen den einzelnen Währungen (Gleichstellungen, Ersetzungen),
  4. die Regeln und die Spielregeln für den Umgang mit den einzelnen Währungen,
  5. die Verwendungszwecke für die einzelnen Währungen,
  6. die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Währungen,
  7. die Art und Weise der Anerkennung von Währungen,
  8. die Art und Weise der Regelungen und Steuerungen für die einzelnen Währungen,
  9. die Rechte um Pflichten bei der Verwendung der einzelnen Währungen,
  10. die Art und Weise der Schlichtung zwischen den Interessen aus den unterschiedlichen Währungen.

Die Rechtsform der Weltzentrale muss sicherstellen, dass ihre Anteile niemals gebündelt, gehandelt oder geteilt werden können. Anteile können nur ausgegeben und gelöscht werden: Sie haben keinerlei Handelswert. Die Anteile berechtigen nur:

  1. zur Bestimmung des Statuts,
  2. zur Bestimmung der Geschäftsordnung,
  3. zur Bestimmung der Geschäftsführung,
  4. zur Bestimmung und Genehmigung des Haushalts,
  5. zur Entlastung der Geschäftsführung oder zur Verweigerung der Entlastung.
  6. zur Abberufung der Geschäftsführung und deren Ersetzung durch neue Personen.

Dividenden oder Gewinnbeteiligungen sind mit den Anteilen nicht verbunden.