HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

58. Modell der Liquidität - Liquiditätsbilanz

VollbildVerwendungen

Liquidität für Währungen

Währungen wahren und bewahren Wahrungen. Sie verwahren finanzielle Werte, machen sie wahr, während, bewährend, fortwährend.

 

Währungen bilden sich immer für regional begrenzte Gebiete. Häufig sind es Staaten. Die Währungen stellen sicher, dass innerhalb des Geltungsbereiches so etwas entstehen kann, was als "Gerechtigkeit" verstanden werden kann.

Der Bedarf an Liquidität für Währungen entsteht durch:

  1. Einfuhren,
  2. Ausfuhren,
  3. Dienste und Dienstleistungen von Dritten (anderen Staaten),
  4. Dienste und Dienstleistungen für Dritte (andere Staaten).

Einfuhren und fremde Dienste müssen bezahlt werden. Für Ausfuhren und Dienste wird Geld bezahlt. Die Höhe der Differenz zwischen Einfuhren und Ausfuhren ist (vereinfacht) die Handelsbilanz.

Die Währungen werden (nach dem Modell) bei der "Weltbank" verbucht. Sie garantiert, dass:

  1. alle Leistungen eines Landes (Staates) in jeder Abrechnungsperiode für andere immer gleich groß sind wie die Leistungen, welche das Land (der Staat) von anderen empfangen hat.
  2. die Leistungsbilanz eines jeden Landes (Staates) jährlich ausgeglichen wird.
  3. eine höhere Leistung eines Landes (Staates) als "Guthaben" des Landes (Staates) verbucht wird.
  4. eine geringere Leistung eines Landes (Staates) als Forderung an das Land (Staat) verbucht wird.
  5. die Guthaben den Ländern (Staaten), welche Leistungen empfangen haben, als "Preisnachlässe" gutgeschrieben werden.
  6. die Forderungen anderer Länder an das Land (den Staat) erlassen werden durch "Preisnachlässe" für die empfangenen Leistungen.
  7. die Leistungsbilanz aller Länder jedes Jahr zum Jahresende ausgeglichen wird.
  8. alle Leistungsbilanzen allen anderen Ländern und Staaten offengelegt werden.
  9. die Interessen der Länder mit Überschüssen in den Leistungsbilanzen mit den Interessen der Länder mit Unterdeckungen ausgeglichen werden.
  10. die Konflikte in den Finanzierungen frühzeitig erkannt und von den Betroffenen und Beteiligten angemessen bearbeitet und gelöst werden.