HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

63. Wirtschaftsbilanz

VollbildErtrag: Kapital

Der Ertrag des Kapitals zeigt sich als Veränderungen des Kapitals und in der Macht und dem Einfluss. Der Ertrag setzt nur voraus, das Kapital als "sein eigen" zu nennen, nennen zu können, zu dürfen oder müssen. Der Ertrag des Kapitals entsteht ohne jegliche Verpflichtungen zu Gegenleistungen an jene, die ihn erwirtschaften (müssen).

Wirtschaftsbilanz

Der Ertrag des Kapitals fällt wegen des Kapitals und durch das Kapital an. Er, der Ertrag, fällt jenen zu und in die Hand, der das Kapital "besitzt", ein eigen nennen kann oder sich auf eine Vollmacht berufen kann, die ihn zum Empfang und zur Verfügung über den Ertrag des Kapitals berechtigt und alle anderen ausschließt. Der Wettbewerb wird mit allen Mitteln geführt, insbesondere dort, wo es sich um "Null-Summen-Spiele" handelt: Was der eine gibt, bekommt der andere.

Der "allgemeine", "typische" und "kaufmännische" Ertrag des Kapitals wird bezeichnet als z.B.:

  1. Zins,
  2. Dividende,
  3. Gewinnbeteiligung,
  4. Provision,
  5. Kursgewinn,
  6. Wertsteigerung,
  7. Spekulationsgewinn,
  8. Handelsgewinn,
  9. Handelsspanne,
  10. Überschuss.

Weniger offensichtlich und offengelegt wird der Ertrag des Kapitals als z.B.:

  1. Privilegien,
  2. eingesparte Steuern,
  3. Steuervorteile,
  4. Steuervergünstigungen,
  5. Wohltaten,
  6. Spenden,
  7. Sponsoring,
  8. Mäzenatentum,
  9. Abfindungen,
  10. Schweigegeld.

Ein überhöhter Ertrag des Kapitals entsteht durch Einsatz oder Missbrauch von z.B.:

  1. Wucher,
  2. Notlagen,
  3. (soziale) Netzwerken ("Follower"),
  4. Gettos,
  5. Patenten, Marken, Gebrauchsmusterschutz,
  6. Rechten, Urheberrechten,
  7. Rechten,
  8. Funktionen,
  9. Status,
  10. Vollmachten.

Der Ertrag des Kapitals wird gesichert, durchgesetzt und bevorzugt bedient durch z.B.:

  1. Stimmrechte,
  2. Vetorechte,
  3. Gesellschaftsanteile,
  4. Kapitalmehrheiten,
  5. Kapitalminderheiten,
  6. Sperrminoritäten,
  7. Zweckbestimmungen,
  8. Statute,
  9. Offenlegungspflichten,
  10. Kontrollrechten.

Ein Ertrag aus fehlendem, verlorenen oder imaginären Kapitals fällt an für die Armen und "Armen" als z.B.:

  1. Umwandlungen des Kapitals in Macht und Einfluss,
  2. Armut,
  3. Kapitallosigkeit,
  4. Illiquidität,
  5. Erlass von Forderungen,
  6. Erlass von Verpflichtungen,
  7. Verjährungen von Schulden,
  8. Ansprüche ohne Verpflichtungen zu Leistungen oder Gegenleistungen,
  9. Abhängigkeiten,
  10. Selbstgerechtigkeiten.

Am Ertrag des Kapitals beteiligen sich direkt oder indirekt z.B.:

  1. Finanzierungen,
  2. Banken,
  3. Börsen,
  4. Versicherungen,
  5. Handel,
  6. Kommunen, Staat,
  7. Gönner,
  8. Dienstleistende,
  9. Verwalter,
  10. Treuhänder.

Der Ertrag des Kapitals fällt an und zeigt sich als z.B.:

  1. Liquidität,
  2. Guthaben (haben),
  3. Forderungen (haben),
  4. Zahlungsfähigkeit,
  5. Bonität,
  6. Kreditfähigkeit,
  7. Kreditwürdigkeit,
  8. Lebensstil,
  9. Macht,
  10. Einfluss.

Der Ertrag des Kapitals wird eingesetzt zur Erlangung, Erhaltung und Erweiterung der (eigenen) Macht und des (eigenen) Einflusses durch die Förderung z.B.:

  1. Kunst,
  2. Kultur,
  3. Sport,
  4. Soziales,
  5. Hobbys,
  6. Stars und "Sternchen",
  7. Nachwuchs,
  8. Kinder,
  9. Bildung,
  10. Wiederaufbau.

Der Ertrag des Kapitals ermöglicht Projekte nach eigenem Gusto, wie Projekte für z.B.

  1. Medizin,
  2. Religion,
  3. Schönheiten,
  4. Traditionen,
  5. Forschung,
  6. Entwicklung,
  7. Erlebnisse,
  8. Inszenierungen,
  9. Luxus,
  10. Exklusivität.

Der Ertrag des Kapitals wird flankiert durch z.B.:

  1. Begünstigungen,
  2. Korruption,
  3. Zöglinge,
  4. Strohmänner
  5. Günstlinge,
  6. Unterstützungsleistungen,
  7. Alimenten,
  8. Apanagen,
  9. Abfindungen,
  10. Entschädigungen.

Die Schmälerungen des Ertrags des Kapitals erfolgen durch freiwillige, gesetzliche oder soziale Verpflichtungen zur Zahlung.

Wer arm an Kapital ist, bleibt von den Verpflichtungen des Kapitals verschont, ebenso von den Forderungen und Leistungen, die zu Schmälerungen des Kapitals führen. Forderungen bleiben uneinbringlich, Haftungen für z.B. Beschädigungen oder Schadenszufügungen können zwar juristisch, jedoch nicht tatsächlich erfolgen: Wer geschädigt ist, bleibt auf dem Schaden sitzen, wie z.B. Schaden durch Fehlleistungen, Vorsatz, Leichtsinn, Vandalismus, Plünderei, Diebstahl, Raub, Verbrechen.

Das Kapital selbst erwirtschaftet keinen eigenen Ertrag.