HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

63. Wirtschaftsbilanz

VollbildErtrag: Vermögen (im engeren Sinne)

Der Ertrag des Vermögens ist an das Eigentum und den Besitz gebunden. Er, der Ertrag, steht immer dem Eigentümer zu, es sei denn, der Besitz des Eigentums und damit das Recht auf den Ertrag oder die Berechtigung zum Ertrag ist dem Besitzer erlaubt, auf ihn ganz oder teilweise übertragen oder aus den Umständen heraus einfach möglich.

Wirtschaftsbilanz

Der Ertrag des Vermögens, der durch den Besitzer zu erwirtschaften ist, wird bezeichnet als z.B.:

  1. Miete,
  2. Pacht, 
  3. Lizenzen,
  4. Leibgeding,
  5. Wertzuwachs,
  6. Werterhaltung,
  7. Wertsteigerung,
  8. Ersparnisse,
  9. Rationalisierungen,
  10. Marktwert.

Ein Ertrag des Vermögens besteht auch in den Gebühren für z.B.:

  1. Nutzungen,
  2. Überlassungen,
  3. Zutritte,
  4. Besichtigungen,
  5. Eintritt,
  6. Aufenthalt,
  7. Durchgang,
  8. Nutzung, Benutzung,
  9. Verwendung,
  10. Schonung.

Der Ertrag des Vermögens fällt auch an als automatischen und rechtmäßigen Erwerb von Eigentum und Besitz an z.B.:

  1. Ernten,
  2. Erträgnissen,
  3. Erzeugnissen,
  4. Überschüssen,
  5. Früchten,
  6. Aufwuchs,
  7. Zuwachs,
  8. Bewirtschaftungen,
  9. laufendem Geschäftsbetrieb,
  10. Ausbeutungen (von z.B. Bodenschätzen),

Der Ertrag des Vermögens besteht auch aus den Vorteilen von z.B.

  1. Rechten,
  2. Berechtigungen,
  3. Vorrechten,
  4. Erstlingsrechten,
  5. Hausrechten,
  6. Verfügungsrechten,
  7. Zugriffsrechten,
  8. Wegerechten,
  9. Durchgangsrechten,
  10. Duldungsrechten.

Der Ertrag des Vermögens zeigt auch, ob und worin bestehen und genutzt werden z.B.:

  1. Einblick,
  2. Überblick,
  3. Eingrenzungen,
  4. Abgrenzungen,
  5. Zugänge,
  6. Abgänge,
  7. Durchflüsse,
  8. Durchgänge,
  9. Übergänge,
  10. Einschlüsse.

Ein Ertrag des Vermögens besteht auch in der faktischen Macht und faktischen Befugnissen zur Erteilung von z.B.:

  1. Erlaubnissen,
  2. Verboten,
  3. Teilhabe,
  4. Rechten zur Beteiligung (Mitwirkung),
  5. Nutzungsrechten,
  6. Nutzungen,
  7. Verwertungsrechten,
  8. Geboten,
  9. Vorschriften,
  10. Gesetzen.

Ein Ertrag des Vermögens ergibt sich im Rahmen von Gesetzen, Vorschriften, Auflagen, Genehmigungen, Aufträgen und Beauftragungen sowie Vollmachten aus dem Recht zur z.B.:

  1. Bewirtschaftung,
  2. Gestaltung,
  3. Brache, (Nichtnutzung),
  4. Kultivierung,
  5. Veräußerung,
  6. Auflassung,
  7. Freigaben,
  8. Abwehr,
  9. Bewehrung,
  10. Verteidigung.

Der Ertrag des Vermögens beruht auf dem Recht zur z.B.:

  1.  Zweckbestimmung,
  2. Verwaltung,
  3. Verwertung,
  4. Vererbung,
  5. Teilung,
  6. Schenkung,
  7. Verteilung,
  8. Aufteilung,
  9. Verwendung,
  10. Auflösung.

Als Ertrag des Vermögens werden auch angesehen z.B.:

  1. Vorhandenes,
  2. Zuweisungen,
  3. Überlassungen,
  4. Schenkungen,
  5. Einbringungen,
  6. Vermehrungen,
  7. Gewöhnungen,
  8. Normierungen,
  9. Sicherheit,
  10. Rechtssicherheit.

Um den Ertrag zu erreichen, zu erwirtschaften, zu sichern und zu vermehren werden Personen eingesetzt in Funktionen wie z.B.:

  1. Verwalter,
  2. Vertreter,
  3. Treuhänder,
  4. Geschäftsführer,
  5. Wirte (Landwirte, Betriebswirte, Fachwirte, Gastwirte,
  6. Unternehmer,
  7. Arbeitnehmer,
  8. Dienstleister,
  9. Wächter,
  10. Verteidiger.

Sie werden entlohnt. Am anderen oder weiteren Ertrag des Vermögens nehmen sie nicht teil. Die Personen sind per se verpflichtet, das ihnen zugängliche und insbesondere das übertragene und überlassene Vermögen zu bewahren, zu verteidigen, zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu vermehren.

Das Eigentum und der Besitz verpflichten zu einer sozialen Verwendung des Ertrags durch traditionelle, freiwillige oder gesetzliche Bestimmungen. Sie verpflichten z.B.:

  1. zur Selbstbegrenzung,
  2. zur Selbstbeschränkung auf den eigenen Bedarf,
  3. zur Duldung von Lasten und Belastungen,
  4. zur ganzen oder teilweisen Überlassung,
  5. zum Verzicht auf die eigene Nutzung,
  6. zu einer bestimmten Verwendung,
  7. zum Verzicht auf bestimmte Nutzungen,
  8. zur Bewahrung (Verzicht auf bestimmte Änderungen),
  9. zum Unterlassen von bestimmten Handlungen, Verhaltensweisen,
  10. zum Unterlassen von bestimmten Einbringungen oder Entnahmen.

Der Ertrag des Vermögens  enthält auch die Nutznießungen von Vermögen, welches ohne jegliches eigenes Zutun entstanden ist, wie z.B.:

  1. die Potenziale,
  2. die Bodenschätze,
  3. das Wild,
  4. die Flora,
  5. die Fauna,
  6. das Wasser,
  7. die Luft,
  8. die Quellen,
  9. das Vorgefundene,
  10. das Entdeckte.

Der Ertrag des Vermögens entsteht auch durch die Vergesellschaftung der Kosten, insbesondere der Folgekosten für z.B.:

  1. die Emissionen,
  2. die Immissionen,
  3. die Energien,
  4. die Abgase,
  5. die Verunstaltungen und Zerstörungen,
  6. den Müll,
  7. die Müllentsorgung,
  8. die Renaturierung,
  9. die Restverwertung,
  10. die Hinterlassenschaften (Ruinen).