43. Funktionen des Vermögens
Ausgleich der aktiven und passiven Funktionen
Die Funktionen des Ausgleichs gleichen die aktiven und passiven
Funktionen sowie die Funktionen der unterschiedlichen Komponenten
aus.

Der Ausgleich erfolgt häufig:
- als oder durch Entscheidungskriterien,
- als oder durch Gewöhnungen,
- als oder durch Anstrengungen,
- als oder durch Aufregungen,
- als oder durch Vorlieben,
- als oder durch Routinen,
- als oder durch Gewohnheiten,
- als oder durch Anleitungen, Einweisungen,
- als oder durch Störungen,
- als oder durch Umgangsformen.
Der Ausgleich zeigt sich vielfach als:
- Sättigungsgrad,
- Funktionsstörungen,
- "reibungslose" Abläufe,
- Bequemlichkeit,
- Folgen,
- Nebenwirkungen,
- Schaden, Schädigungen,
- Verschleiß, Störung,
- Zufall,
- Therapie, Krankheit, Heilung.
Zum geregelten und gesteuerten Ausgleich sind in der Regel
erforderlich:
- Wahrnehmungen der Interessen,
- Mandate, Aufträge, Beauftragungen,
- Selbstverpflichtungen,
- Disziplin,
- Einordnungen und Unterordnungen,
- Regelungen, Spielregeln,
- Erlaubnisse, Verbote,
- Vorschriften,
- Gesetze,
- (allgemeine) Geschäftsbedingungen.