43. Funktionen des Vermögens
Passive Funktionen Kapitals
Es geht Funktionen, die mit dem Kapital per se verbunden
sind, gleichgültig, welche Form das Kapital (Eigenkapital oder
Fremdkapital) aufweist.

In der Regel werden die Funktionen,
- aus Gesetzen und Vorschriften abgeleitet,
- durch Verträge und Vereinbarungen festgelegt und geklärt,
- durch Strukturen und Prozesse durchgesetzt, abgesichert,
erzwungen oder eingefordert,
- an ausgesuchte Personen und Organisationen übertragen,
welche die Funktionen wahrnehmen,
- zum eigenen Vorteil mitgenutzt ("Pfründe"),
- fortlaufend geregelt und gesteuert,
- formalisiert, standardisiert, autorisiert, spezialisiert,
- markiert, mit Privilegien und Statussymbolen ausgestattet,
- sofort ersetzt oder geteilt oder von anderen übernommen,
wenn sie ausfallen, verweigert oder missbraucht werden,
- aufgegeben, wenn keine weiteren Nutznießungen mehr erwartet
werden.
Häufige passive Funktionen des Kapitals sind:
- Ordnung,
- Austausch,
- Vergleiche,
- Zuständigkeiten,
- Verantwortungen (in der Sache),
- Adressen, Adressierbarkeit, Kontrahierungsfähigkeit,
- Zuordnungen,
- Gliederungen,
- Verlässlichkeit,
- Berechenbarkeit,
- Kalkulierbarkeit,
- Rechtssicherheit,
- Begrenztheit, Begrenzbarkeit,
- Teilbarkeit,
- Kontinuität,
- Beständigkeit,
- Dauer,
- Entscheidungsfähigkeit,
- Grenzen,
- Abgrenzungen,
- Rechte, Pflichten,
- Freiheit, Zwecke, Zwang,
- Legitimation,
- Beliebigkeit,
- Macht, Ohnmacht,
- Markt, Marktfähigkeit,
- Gewinn, Verlust,
- Chancen, Risiken,
- Eigentum,
- Verzicht, Geben, Nehmen,
- Planung, Planbarkeit,
- Steuerung, Steuerbarkeit,
- Transparenz,
- Kontrollen, Kontrollierbarkeit,
- Rechenschaft,
- Erfolg, Misserfolg,
- Ergebnisse.
Die Funktionen stellen sich von selbst ein. Die
Selbstorganisation der Menschen und Organisationen sorgt von selbst
dazu.