HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

13. Bereicherungen

VollbildVernichtung von Passiva

Diskriminierung oder Vernichtung der Gläubiger, Aufhebung oder Auflösung der Gläubigereigenschaft

Es geht z.B. um folgende Prinzipien:
  1. Der Gläubiger soll ausgeschaltet werden.
  2. Der Gläubiger soll seine Forderungen verlieren oder reduzieren.
  3. Die Forderungen des Gläubigers erlöschen (ersatzlos).
  4. Die Forderungen des Gläubigers werden geschmälert.

Mahnungen und Hinweise:

In der Praxis werden in konkreten Fällen in der Regel die Aktiva und Passiva neu bewertet.

Es geht z.B. um Überlegungen folgender Art:

  1. Wie kann die Person des Gläubigers so ausgeschaltet werden, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die ihm zustehenden Forderungen geltend zu machen oder gar einzutreiben?
  2. Wie kann der Gläubiger in die Verjährungsfalle getrieben (verführt) werden?
  3. Wie kann der Gläubiger unfähig gemacht werden, seine Forderungen geltend zu machen?
  4. Wie können die Forderungen der Gläubiger durch Gegenansprüche verkleinert oder aufgehoben werden?
  5. Wie können die Gläubiger in eine Rechtsposition manövriert werden, aus welcher sie handlungsunfähig oder machtlos sind, um ihre Forderungen geltend zu machen oder eintreiben zu können?
  6. Wie können Gläubiger dazu gebracht werden dass sie ihre Forderungen ganz oder teilweise aufgeben?

Die Gesetze und die Rechtsprechung bestätigen in der Regel die Grenzen, die durch die Moral, die Sitte, den Anstand, die Ethik und die Usancen bereits allgemein gesetzt werden. Das die Phantasien grenzenlos sind, wenn es darum geht, Verbindlichkeiten ersatzlos los zu werden, sind häufig anzutreffen:

  1. Gefangennahme des Gläubigers, Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheiten (freiwillig oder durch Vereinbarungen),
  2. Körperliche und / oder geistige Verletzung (Schädigung) des Gläubigers,
  3. Entmündigung, Vormundschaft,
  4. Bestechung, Korruption, Versprechung von Vorteilen,
  5. Erpressung, Bedrohung,
  6. Verleumdungen, Fälschungen, Urkundenfälschungen, Aktenvernichtungen, Manipulationen, Betrug,
  7. Herbeiführung der Insolvenz des Gläubigers zur Erzwingung von Schadenersatzansprüchen gegen ihn, z.B. wegen "unerfüllter Verträge",
  8. Zermürbung der Gläubiger, z.B. durch Behauptungen von Mängeln, Zahlungsverzug,
  9. Zusammenspiel mit Dritten, z.B. zur Erhöhung der Abhängigkeit der Gläubiger von der Zahlung durch den Schuldner, oft mit Wucherzinsen, sinnlose Prozesse und die Einlegung von Rechtsmitteln und Prozessreiterei,
  10. Aufrechnungen,
  11. Üble Nachrede, Streuung von Gerüchten, Rufschädigungen,
  12. Koppelungsgeschäften, z.B. "auf Besserungsschein",
  13. Moratorien, Vergleichsangebote,
  14. Erzwingung von Preisnachlässen, Nacharbeiten, Zusatzleistungen,
  15. Erzwingung der Übernahme von Folgelasten ohne Vergütung,
  16. Mängelrüge, unberechtigter Abzug von Rabatten und Skonti,
  17. Verweigerung der Herausgabe von Vermögenswerten des Gläubigers, z.B. bei Leasing, Miete, Pacht,
  18. Androhung von Vermögensschäden für den Gläubiger, z.B. durch Vernachlässigung der Pflege und Wartung von anvertrauten Vermögenswerten,
  19. Übertragung von eigenen Zahlungsverpflichtungen auf die Gläubiger, z.B. für soziale Leistungen, Fürsorge, Nachsorge, Garantien,
  20. Erzwingung der Fusion, "feindliche Übernahme", damit Schuldner- und Gläubigereigenschaft in einer Person zusammenfallen und damit das Schuldverhältnis erlischt,
  21. Mord oder Krieg, Besetzung oder körperliche oder geistige Vernichtung des Gläubigers.

Jeder kennt aus eigenen Beobachtungen, Erfahrungen oder Überlegungen genügend Beispiele als Betroffener, Beteiligter, Nutznießer, Gaffer, Täter oder Opfer.