13. Bereicherungen
Umwandlung von unbegrenzter Haftung in begrenzte Haftung
Es geht z.B. um folgende Prinzipien:
- "Nach mir die Sintflut".
- Haftungsausschluss.
- Der Erhalt des eigenen Vermögens.
- Risiko-
und Haftungsbegrenzung.
Mahnungen und Hinweise:
In der Praxis werden die Haftungsbegrenzungen von vornherein und
generell als Bedingungen gesetzt, die anerkannt werden müssen, damit ein
Kontakt aufgenommen oder fortgeführt wird.
Ziele: Schutz der Aktiva und Abwehr von Ansprüchen
Es geht um den Schutz des künftigen Vermögens vor Haftungen aus
bisherigen Geschäften. Insbesondere geht es um den Rechtsfrieden, der
nach einer bestimmten Zeit endgültig eintritt. Es geht auch um den
Schutz vor Ansprüchen Dritter aus allen erdenkbaren Gründen,
gleichgültig, ob berechtigt oder unberechtigt, verschuldet oder
unverschuldet.
Häufige Formen:
- AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Auflagen für die Nutzung oder Benutzung,
- Vorschriften für den Umgang mit Materialien, Maschinen,
Einrichtungen,
- Bedienungsanleitungen, Produktbeschreibungen,
- Warnhinweise,
- Sicherheitsvorschriften,
- Zugangsbeschränkungen,
- Verjährungsfristen,
- Kündigungsfristen,
- Kulanzfristen,
- Gewährleistungsvereinbarungen,
- Garantiebedingungen,
- Reklamationsfristen,
- Klagefristen,
- Vorschriften für die Geltendmachung von Ansprüchen,
- Schiedsgerichte,
- Service-Level,
- Nutzungsbedingungen,
- Qualifikationsnachweise,
- Normen, Standards,
- Zertifizierungen, Berufungen auf Dritte,
- Gutachten.