HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

13. Bereicherungen

VollbildErhalt des eigenen Vermögens durch Enthaftung der Aktiva für bestehende oder künftige Verbindlichkeiten

In der Praxis werden in konkreten Fällen in der Regel die Aktiva und Passiva neu bewertet.

Ziel: Erhalt des eigenen Vermögens im bestehenden oder möglichen Risikofall (Haftungsfall)

Der Erhalt des eigenen Vermögens soll trotz den inhärenten Risiken ungefährdet bleiben, z.B. werden die Haftungen auf Dritte übertragen oder können nicht geltend gemacht oder durchgesetzt werden.

Häufige Formen:

  1. Abschluss von Versicherungen, d.h. Verallgemeinerungen der Haftungen,
  2. Aufruf zu Spenden,
  3. Bildung von Fonds, Stiftungen, Tochtergesellschaften,
  4. Aufnahme von Gläubigern als Gesellschafter mit Umwandlung der geschuldeten Beträge in Beteiligungskapital,
  5. Einräumung von Vorrechten bzw. bevorzugt zu befriedigenden Forderungen, bevor Haftungsansprüche durchgesetzt werden können,
  6. Begrenzungen der Haftungen auf bestimmte Vermögensgegenstände, z.B. Produkte,
  7. Begrenzungen der Haftungen auf bestimmte, selbst verschuldete Ursachen, z.B. auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit,
  8. Fusionen mit vermögenden Partnern, ("Heirat", Joint Ventures),
  9. Vergleiche mit und ohne Besserungsschein,
  10. Behauptung oder Nachweisung eines "öffentlichen Interessens" am Erhalt der Lastenfreiheit des Vermögens.