In der Praxis werden in konkreten Fällen in der Regel die Aktiva und Passiva neu bewertet.
Es geht hier um die Art und Weise, wie Vermögen voll genutzt werden kann, ohne auch für die dadurch entstandenen oder verbundenen Verbindlichkeiten haften zu müssen. Insbesondere soll das Vermögen für die Haftung für die Verbindlichkeiten ungeeignet (gemacht) werden.
Häufige Formen:
Weitere Hilfen und Verweise (nachschlagen):