13. Bereicherungen
Enthaftung der Aktiva durch Haftungsbegrenzung
In der Praxis werden in konkreten Fällen in der Regel die Aktiva und Passiva neu bewertet.
Ziel: Die unvermeidlichen Risiken und Haftungen begrenzen.
Im Mittelpunkt stehen häufig die Fragen und Lösungen, wie die
Risiken und Haftungen begrenzt werden können, wenn sie eintreten und
geltend gemacht werden. Hier geht es insbesondere auch um die Art
und Weise, wie die Ursachen für Risiken und Haftungen durch das
eigene Verhalten begrenzt oder vermieden werden können.
Es geht also auch darum, sich selbst als Risikoursache und
Auslöser von Haftungen auszuschließen.
- Abschluss von Versicherungen,
- Gewinnung von Bürgen und Gestellung von Sicherheiten durch
dritte Personen oder Organisationen,
- Gewinnung von Sponsoren und Mentoren mit einem Interesse an
der Haftungsvermeidung und Risikominimierung, z.B. durch soziale
Projekte, Forschungsprojekte,
- Einbringung der risikobehafteten Teile in andere
Organisationen oder Kooperationen,
- Rechtzeitiger Ausstieg bzw. rechtzeitige Beendigung der
risikoreichen Beziehungen oder Tätigkeiten, wenn die
Wahrscheinlichkeit des Risikos und Haftungsfalles zunimmt,
- Rechtzeitiger Konkurs oder Anmeldung eines
Vergleichsverfahrens,
- Rechtzeitige Schenkungen oder Spenden, Gründung von
Stiftungen,
- Bekämpfung von Spekulationen, Gier, Habsucht, Missgunst,
Neid, Wahn und Größenwahn, Verzicht auf Spekulationen,
- Rechtzeitige Beratung mit Experten, Freunden und Personen
mit "gesundem Menschenverstand" und ausreichenden
Lebenserfahrungen,
- Vorsicht, Vernunft, Bescheidenheit, Demut.