HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

13. Bereicherungen

VollbildUmwandlung von Fremdkapital (Schulden) in Eigenkapital

Es geht um Überlegungen wie z.B.

  1. Dritte für die volle Mithaftung für Schulden gewonnen bzw. verpflichtet werden können,
  2. Gläubiger auf die Verzinsung und Rückzahlung der gewährten Kredite verzichten (können),
  3. Berechtigte von Ansprüchen gewonnen werden können, ihren Anspruch ganz oder teilweise "zu investieren",
  4. die Abhängigkeit der Zinsen vom Kapitalmarkt zu beenden,
  5. leichter neue Schulden (bei neuen Gläubigern) machen zu können.

Die Bereicherung der bisherigen Gläubiger der Einlagen und des Eigenkapitals besteht in der Veränderung der Haftung für Verluste und Risiken: Es steht eine größere (rechnerische) Menge zur Verfügung, mit welchen Verluste verrechnet werden können.

Häufige Formen:

  1. Aufnahme der Gläubiger als Gesellschafter.
  2. Kapitalerhöhungen durch Zeichnungen des Kapitals durch die (bisherigen) Gläubiger.
  3. Verpflichtung der Gläubiger zur Mitarbeit (Mitwirkung, Einbringung) in eigene Projekte,
  4. Überlassung, Mitbenutzung, Verwendung von Vermögen und Know how des Gläubigers, z.B. durch Mitwirkungen in Projekten.
  5. Beteiligung der Gläubiger am Unternehmen, z.B. durch Gesellschaftsanteile, stille Gesellschaften, Aktien,
  6. Einbringung von Vermögen (Aktiva) in Kapitalanlagegesellschaften, Fonds, Tochtergesellschaften, Joint Ventures, wobei die (bisherigen) Gläubiger zu Kapitaleignern (Aktionären, Mitgesellschafter) gemacht werden.