13. Bereicherungen
Umwandlung von Eigenkapital in Schulden
Mahnungen und Hinweise:
In der Praxis werden in konkreten Fällen in der Regel die Aktiva und Passiva neu bewertet.
Ziel: Entwertung, Aushöhlung des Eigenkapitals
Es geht um Strategien, Maßnahmen, Prozesse und Überlegungen, wie
ein (rechnerisches) Eigenkapital reduziert werden kann.
"Normale" Ereignisse, die das Eigenkapital reduzieren sind z.B.
- Abschreibungen auf Vermögensgegenstände,
- geringere Neubewertungen von Vermögensgegenständen,
- Veräußerungen von Vermögensgegenständen unter dem Buchwert,
- Wertverfall der Vermögensgegenstände z.B. durch Erfindungen,
neue Technologien.
Ziel: Enteignung
Es geht um Strategien, Maßnahmen, Prozesse und Überlegungen, wie
das Eigenkapital auf andere Personen oder Organisationen
überführt werden kann.
Häufig anzutreffen sind z.B.
- Rechtsnachfolge, z.B. durch Erbschaft,
- Börsengänge,
- Übertragung von persönlichen Eigenkapitalanteilen auf
Kapitalgesellschaften,
- Umwandlungen von Personengesellschaften in
Kapitalgesellschaften,
- Pfändung, Beschlagnahme,
- Enteignungen,
- Gewinnentnahmen über die verdienten Gewinne hinaus.
Ziel: Verarmung
Es geht um Strategien, Maßnahmen, Prozesse und Überlegungen, wie
das eigene Vermögen zur Belastung wird.
Häufig anzutreffen sind z.B.
- Belastungen des Vermögens z.B. durch Zusagen von Renten,
Versorgungen,
- Versprechen von Sozialverpflichtungen, Sozialleistungen,
Renten, die aus dem Vermögen bedient oder künftig erst
erwirtschaftet werden müssen,
- Versorgungsversprechen und Versorgungsverpflichtungen für
bestimmte Personen, z.B. Unterhalt, Pflege in gesunden und
kranken Tagen, Apanage, Alimente,
- Fürsorgeversprechen, Fürsorgeverpflichtungen freiwilliger
Art oder auf Grund von Gesetzen oder Vereinbarungen,
- Verpflichtungen zu Unterstützungen z.B. zu Spenden,
Förderungen, Sponsoring oder als Mäzen,
- ungewöhnliche oder außerordentliche einmalige oder
wiederkehrende Belastungen durch Folgekosten von Unfällen,
Störungen, Sabotagen, Spionage, höhere Gewalt,
- Erhöhungen der Steuern und Sozialabgaben auf Eigentum und
Besitz,
- einmalige oder wiederkehrende Belastungen durch Auflagen
z.B. zum Umweltschutz, Datenschutz, Personenschutz,
Objektschutz,
- Inflation,
- Reparaturen, notwendige Modernisierungen,
- Notwendige Ersatzbeschaffungen,
- Verpflichtungen aus bestehenden Verträge ohne entsprechende
Folgegeschäfte, wie z.B. bei Abnahmeverpflichtungen,
Preisbindungen,
- Verpflichtungen aus abgeschlossenen Geschäften zu Leistungen
der Kulanz, zu Garantieleistungen, Nachbesserungen,
Rückrufaktionen,
- Verpflichtungen aus Ansprüchen der Produkthaftung, Fehlern,
Vertragsverletzungen,
- Schadenersatz für nicht oder schlecht erfüllte Verträge oder
nicht mehr erfüllte Vereinbarungen,
- Auflagen, z.B. von Behörden, z.B. zur Verringerung von
Emissionen, Immissionen.
Ziel: Verringerung der Attraktivität des Eigentums und des
Eigenkapitals
Es geht um beabsichtigte, unbeabsichtigte und unvermeidliche
Folgen für das Eigentum, die es unattraktiv machen (können), wie
z.B.
- Nutzungsbeschränkungen,
- Verpflichtungen zu Nutzungsrechten von Dritten, z.B. durch
Nießbrauch, Leibgeding, Wohnrecht, Wegerecht,
- Duldungsverpflichtungen, z.B. Denkmalschutz,
- Unterlassungsverpflichtungen,
- Erblasten, Altlasten,
- Entsorgungsverpflichtungen,
- Auflagen des Denkmalschutzes,
- Veräußerungsverbote,
- Verpflichtungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung
bestimmter Zustände.
Ziel - besser Eigenkapitalverlust als Folge:
Häufiger als angenommen sind z.B.
- Vermögensverfall,
- erforderliche Neubewertungen auf Grund von politischen,
gesellschaftlichen Unruhen, Krieg, Streik, Veränderungen der
Marktverhältnisse,
- Nutzungsänderungen,
- Verpflichtung zur Bezahlung von Umlagen, z.B. für
Sanierungen von öffentlichen Versorgungen,
Gemeinschaftseinrichtungen,
- Verzocken des Vermögens z.B. durch Spiel, Spekulationen,
- Erbschleicherei,
- Prunksucht,
- Misswirtschaft,
- Verschwendung, d.h. Leben über die Verhältnisse hinaus.
Häufige Gegenmaßnahmen der bisherigen Eigentümer:
- Veräußerungen des Vermögens oder des Betriebes bevor die
Belastungen fällig werden.
- Kapitalerhöhungen.
- Fusionen.
- Versicherungen.
- Ausstiegsklauseln in Verträgen und Vereinbarungen.
- Zeitliche Befristungen der Verpflichtungen.
- Vergleich.
- Konkurs.
Sind keine Gegenmaßnahmen möglich, kann das (rechnerische)
Eigenkapital spontan oder sukzessive aufgezehrt werden. Bestehen die
Verpflichtungen dann weiter, führen sie zu weiteren Schulden und
manchmal auch zur Überschuldung der Personen bzw. Organisationen
(Insolvenz).