HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

13. Bereicherungen

VollbildUmwandlung von Eigenkapital in Schulden

Mahnungen und Hinweise:

In der Praxis werden in konkreten Fällen in der Regel die Aktiva und Passiva neu bewertet.

Ziel: Entwertung, Aushöhlung des Eigenkapitals

Es geht um Strategien, Maßnahmen, Prozesse und Überlegungen, wie ein (rechnerisches) Eigenkapital reduziert werden kann.

"Normale" Ereignisse, die das Eigenkapital reduzieren sind z.B.

  1. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände,
  2. geringere Neubewertungen von Vermögensgegenständen,
  3. Veräußerungen von Vermögensgegenständen unter dem Buchwert,
  4. Wertverfall der Vermögensgegenstände z.B. durch Erfindungen, neue Technologien.

Ziel: Enteignung

Es geht um Strategien, Maßnahmen, Prozesse und Überlegungen, wie das Eigenkapital auf  andere Personen oder Organisationen überführt werden kann.

Häufig anzutreffen sind z.B.

  1. Rechtsnachfolge, z.B. durch Erbschaft,
  2. Börsengänge,
  3. Übertragung von persönlichen Eigenkapitalanteilen auf Kapitalgesellschaften,
  4. Umwandlungen von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften,
  5. Pfändung, Beschlagnahme,
  6. Enteignungen,
  7. Gewinnentnahmen über die verdienten Gewinne hinaus.

Ziel: Verarmung

Es geht um Strategien, Maßnahmen, Prozesse und Überlegungen, wie das eigene Vermögen zur Belastung wird.

Häufig anzutreffen sind z.B.

  1. Belastungen des Vermögens z.B. durch Zusagen von Renten, Versorgungen,
  2. Versprechen von Sozialverpflichtungen, Sozialleistungen, Renten, die aus dem Vermögen bedient oder künftig erst erwirtschaftet werden müssen,
  3. Versorgungsversprechen und Versorgungsverpflichtungen für bestimmte Personen, z.B. Unterhalt, Pflege in gesunden und kranken Tagen, Apanage, Alimente,
  4. Fürsorgeversprechen, Fürsorgeverpflichtungen freiwilliger Art oder auf Grund von Gesetzen oder Vereinbarungen,
  5. Verpflichtungen zu Unterstützungen z.B. zu Spenden, Förderungen, Sponsoring oder als Mäzen,
  6. ungewöhnliche oder außerordentliche einmalige oder wiederkehrende Belastungen durch Folgekosten von Unfällen, Störungen, Sabotagen, Spionage, höhere Gewalt,
  7. Erhöhungen der Steuern und Sozialabgaben auf Eigentum und Besitz,
  8. einmalige oder wiederkehrende Belastungen durch Auflagen z.B. zum Umweltschutz, Datenschutz, Personenschutz, Objektschutz,
  9. Inflation,
  10. Reparaturen, notwendige Modernisierungen,
  11. Notwendige Ersatzbeschaffungen,
  12. Verpflichtungen aus bestehenden Verträge ohne entsprechende Folgegeschäfte, wie z.B. bei Abnahmeverpflichtungen, Preisbindungen,
  13. Verpflichtungen aus abgeschlossenen Geschäften zu Leistungen der Kulanz, zu Garantieleistungen, Nachbesserungen, Rückrufaktionen,
  14. Verpflichtungen aus Ansprüchen der Produkthaftung, Fehlern, Vertragsverletzungen,
  15. Schadenersatz für nicht oder schlecht erfüllte Verträge oder nicht mehr erfüllte Vereinbarungen,
  16. Auflagen, z.B. von Behörden, z.B. zur Verringerung von Emissionen, Immissionen.

Ziel: Verringerung der Attraktivität des Eigentums und des Eigenkapitals

Es geht um beabsichtigte, unbeabsichtigte und unvermeidliche Folgen für das Eigentum, die es unattraktiv machen (können), wie z.B.

  1. Nutzungsbeschränkungen,
  2. Verpflichtungen zu Nutzungsrechten von Dritten, z.B. durch Nießbrauch, Leibgeding, Wohnrecht, Wegerecht,
  3. Duldungsverpflichtungen, z.B. Denkmalschutz,
  4. Unterlassungsverpflichtungen,
  5. Erblasten, Altlasten,
  6. Entsorgungsverpflichtungen,
  7. Auflagen des Denkmalschutzes,
  8. Veräußerungsverbote,
  9. Verpflichtungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung bestimmter Zustände.

Ziel - besser Eigenkapitalverlust als Folge:

Häufiger als angenommen sind z.B.

  1. Vermögensverfall,
  2. erforderliche Neubewertungen auf Grund von politischen, gesellschaftlichen Unruhen, Krieg, Streik, Veränderungen der Marktverhältnisse,
  3. Nutzungsänderungen,
  4. Verpflichtung zur Bezahlung von Umlagen, z.B. für Sanierungen von öffentlichen Versorgungen, Gemeinschaftseinrichtungen,
  5. Verzocken des Vermögens z.B. durch Spiel, Spekulationen,
  6. Erbschleicherei,
  7. Prunksucht,
  8. Misswirtschaft,
  9. Verschwendung, d.h. Leben über die Verhältnisse hinaus.

Häufige Gegenmaßnahmen der bisherigen Eigentümer:

  1. Veräußerungen des Vermögens oder des Betriebes bevor die Belastungen fällig werden.
  2. Kapitalerhöhungen.
  3. Fusionen.
  4. Versicherungen.
  5. Ausstiegsklauseln in Verträgen und Vereinbarungen.
  6. Zeitliche Befristungen der Verpflichtungen.
  7. Vergleich.
  8. Konkurs.

Sind keine Gegenmaßnahmen möglich, kann das (rechnerische) Eigenkapital spontan oder sukzessive aufgezehrt werden. Bestehen die Verpflichtungen dann weiter, führen sie zu weiteren Schulden und manchmal auch zur Überschuldung der Personen bzw. Organisationen (Insolvenz).