13. Bereicherungen
Vernichtung von Passiva
Es geht häufig Befreiung, Löschung oder Reduzierung von
Verbindlichkeiten. Häufig geschieht dies durch die:
- Vernichtung von Folgekosten
von Aktiva.
- Umwandlung von passivierten
Ansprüchen in Aktiva.
- Diskriminierung oder Vernichtung der Gläubiger.
- Aufhebung oder Auflösung der
Gläubigereigenschaft
Es geht z.B. um folgende Überlegungen:
- Wie kann Aktiva (Vermögen) erhalten und gleichzeitig die
Passiva gesenkt werden?
- Wie kann Aktiva (Vermögen) vermehrt werden ohne dass deshalb
die Passiva auf dem gleichen Stand bleiben?
- Wie kann Passiva (Kapital und Schulden) verringert werden,
ohne dass ein Vermögensverlust eintritt?
- Wie kann Passiva (Kapital und Schulden) wegfallen, ohne dass
das Vermögen (Aktiva) sich verändert?
Solche Überlegungen erfordern immer eine Zeitraumbetrachtung. Das
Kalkül ist meistens sehr gut überlegt und geplant:
- Vernichtung von Folgekosten für Militärausrüstungen durch
Entsorgung von überaltertem oder unmodern gewordenen Material
als "humanitäre Hilfe": Dem geringen Wert der Aktiva steht ein
hoher Wert an Kosten für die Vernichtung der Waffen entgegen.
Die Kosten brauchen in solchen Fällen nicht aufgebracht zu
werden.
- Vernichtung von Passiva durch den Bau von Waffen, die in
Kriegen ihrer Zweckbestimmung, nämlich ihrer Vernichtung
zugeführt werden: Es entsteht durch die Waffen kein Vermögen,
das verwaltet und entwickelt werden muss. Die Vernichtung
erfolgt an einer Stelle, wo ein anderweitiger Nutzen möglich
erscheint, der über die eventuellen Schadenersatzansprüche für
die durch die Waffen angerichteten Schäden hinausgeht.
- Einfordern von Schadenersatz für Schäden durch den Einsatz
von Waffen und anderen Gewaltmitteln, Betrug oder
Währungsspekulationen: Das "gewonnene" Vermögen wird für den
Schadenersatz eingesetzt, in dem die Verwalter der "gewonnenen"
Guthaben der Gewinner verpflichtet werden, diese ausschließlich
zum Schadenersatz zu verwenden. Aus Bereicherungen werden auf
diese Art und Weise wieder nützliche Vermögenswerte.
- Umwandlung von Ansprüchen in Vermögen, das als solchen von
den Kapitaleignern verstanden und genutzt werden kann:
Umwandlung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen in Aktien und
reales Vermögen (der Sparer!). Die Bewertungen solchen Vermögens
führt zum Empfinden von "Reichtum". Es führt zu Nachfragen,
Preissteigerungen und damit zur Entwertung der bisherigen
Passiva, also des nominellen Eigenkapitals und der Schulden.
- Aufblähungen der Aktienkurse, wodurch Gewinne ermöglicht
werden, die zu Steuerpflichten führen. Die Steuern werden zur
Schuldentilgung des Staates verwendet. Die reale Entschuldung
des Staates.
- Durch die Vernichtung der bisherigen Gegenwerte
der Aktiven, also des Eigenkapitals und der Rücklagen der
Anteilseigner, erfolgt durch einen "Börsencrash".
- Die wertlosen Wertpapiere, faulen Kredite und (aktiven)
Vermögensgegenstände und "soziale Verpflichtungen" von Banken,
Versicherungen, Konzernen und Staaten werden in einer so
genannten "Bad Bank" zusammengefasst, die zu Ausgaben des Staates
führen, die durch Steuern zu finanzieren waren. Die Leistungen
des Staates werden begrenzt ("gedeckelt"), so dass mit der Zeit
das ursprüngliche Kapital (Eigenkapital und Rücklagen)
"verschwunden sind.
Mahnungen und Hinweise
Die beispielhaft aufgezeigten Möglichkeiten sind in den Gesetzen
insbesondere zur Bilanzierung und der Steuergesetzgebung
gemaßregelt, d.h. in der Regel eingeschränkt oder gar verboten.
Sofern höhere, juristische, physische oder psychologische Gewalt
erforderlich ist, sind die entsprechenden Maßnahmen entweder von
hoheitlichen Erlaubnissen (Genehmigungen) abhängig oder auf solche
staatliche Organe beschränkt, die das (ein) Machtmonopol besitzen.
Für alle anderen Personen und Organisationen können analoge
Handlungen und Verhaltensweisen zu Straftaten führen bzw. Straftaten
voraussetzen.