31. Vermögen und Kapital
Kapital (Passiva)
Vergebenes
Das Vergebene ist zweckbestimmt, gebunden und reserviert.
Vergebenes entsteht durch
- Vergebung,
- Entschuldigung,
- Nachlass der Schuld,
- Freispruch,
- Erlass,
- Versprechen,
- Auslobungen,
- Verträge und Vereinbarungen,
- Beschlagnahme,
- Verpflichtungen,
- Reservierungen,
- Vorbestimmungen,
- Zweckbestimmungen.
Dem Vergebenen gehen oft empfangene Leistungen voraus, für welche
durch die Vergebung keine Gegenleistung mehr erbracht werden muss.
Die Schuld oder die Schulden oder die Verpflichtungen werden
erlassen.
Durch das Vergebene werden häufig Beziehungen neu geregelt. Sie
werden verstärkt. Die Bindungen aus den Beziehungen werden
unauflöslich, auch und gerade dann, wenn die aktuellen Verbindungen
gekappt, aufgegeben oder nicht mehr weiter gepflegt werden.
Zum Vergebenen zählen auch:
- das Freigewordene (von Rechten Dritter),
- das Enthaftete (für Ansprüche Dritter),
- das Befreite (von der Schuld, von Grenzen, Begrenzungen),
- das Hinfällige (von den bisherigen Werten und Bewertungen
Entwertete),
- das Erledigte,
- das Fertige (was jetzt seiner eigentlichen Zweckbestimmung
zugeführt werden kann),
- das Beendete,
- das Ausgebrauchte (was nicht mehr benötigt wird oder
verwendet werden kann),
- das Verbrauchte,
- das Entlassene (aus der Bindung, Verbindung),
- das Entfernte (was herausgelöst wurde),
- das Entwertete (was eine andere Bewertung erfahren hat),
- das Versäumte,
- das Vernichtete,
- das Verlorene,
- das Verkaufte,
- das Geforderte,
- das Geliehene.
Was vergeben ist oder wurde, steht als Ressource nicht mehr zur
Verfügung.