31. Vermögen und Kapital
Kapital (Passiva)
Verzichtetes
Das Verzichtete ist das Ungenutzte, frei Gegebene, Unberührte, so
Belassene wie es ist.
Der Verzicht kann freiwillig erfolgen, als "vorauseilender
Gehorsam, als Taktik oder durch Anweisung, Entscheidung oder Urteil.
Ein Verzicht enthält immer einen Verzicht:
- auf Nutzungen,
- auf Vorteile,
- auf Möglichkeiten,
- auf Optionen,
- auf Begünstigungen,
- auf Vorrechte,
- auf Gelegenheiten,
- auf Rechte,
- auf Berechtigungen,
- auf Etwas, was man selbst wertschätzt.
Zu unterscheiden vom Verzichteten ist alles, was nicht zur
Verfügung steht oder genutzt werden kann. Häufige Gründe:
- Es besteht kein Bedarf.
- Die eigenen Fähigkeiten reichen nicht für die Nutzungen.
- Ein Nicht-Verzicht führt zu Verpflichtungen, die bei einem
Verzicht nicht anfallen.
- Das Verzichtete ist sowieso nicht (für sich selbst)
verwertbar: Die "Großzügigkeit" befreit von mehr Lasten als der
Verzicht auf das Verzichtete.
- Der "Verzicht" ist eine Leistung, die erwartet wird und
deshalb auch zu erbringen ist.
- Es wird auf etwas verzichtet, was einem sowieso nicht
gehört.
- Der Verzicht erspart die Verantwortung für das Verzichtete.
- Der Verzicht schützt vor (weiteren) anderen Verpflichtungen.
- Der Verzicht ermöglicht Vorrechte oder Ansprüche gegenüber
Dritten.
- Der Verzicht verringert nur einen ohnehin bestehenden
Überschuss nur geringfügig.
- Es wird etwas übersehen, worauf "verzichtet" wird, wenn es
ohnehin zu spät ist oder keine Rolle mehr spielt.
- Es wird etwas losgelassen (aufgelassen), hinter sich
gelassen, um sich etwas anderem zuzuwenden.
- Das allgemein Zugängliche (Offene), was im Moment jedoch
nicht genutzt werden kann (darf, soll).
Freiwilliger Verzicht wird oft bewertet als:
- Askese,
- Großzügigkeit,
- Großmut,
- Entsorgung,
- Verschmähung,
- Verkennung.
Ein Verzicht kann jedoch auch bewertet werden als:
- Dummheit,
- Unfähigkeit,
- Bequemlichkeit,
- Taktik, um die Gelegenheit für Besseres zu erhöhen.