31. Vermögen und Kapital
Kapital (Passiva)
Verwehrtes
Das Verwehrte ist bekannt, jedoch aus irgendeinem Grund nicht
verfügbar.
Verwehrtes umfasst auch:
- das Verbotene,
- das Verschüttete,
- das Verbarrikadierte,
- das Unzugängliche,
- das Unverstandene,
- das Unerlaubte,
- das Abgewehrte,
- das Verleugnete,
- das Abgetrennte,
- das Unreife,
- das Unpassende,
- das Ungeeignete,
- das Ungeformte (zu groß, zu klein),
- das Verschlüsselte,
- das Abgeschottete,
- das Unüberwindliche,
- das Isolierte,
- das Verdeckte,
- das Abwesende,
- das Unsichtbare,
- das Verstoßene,
- das Verletzte,
- das Unreife,
- das Verseuchte,
- das Versteckte,
- das Vertauschte,
- das Verweigerte,
- das Verlernte.
Das Verwehrte zeigt sich oft als:
- Fremdes,
- Unverständliches,
- Gefährliches,
- Zerbrechliches,
- Seltenes,
- Abgesondertes für bestimmte Zwecke,
- Falsches,
- Barriere,
- Schutz,
- Unbrauchbares.
In der Regel ist der Aufwand, das Verwehrte zu befreien, größer
als der Aufwand, um nach anderen Lösungen zu suchen.
Wer das Verwehrte nicht akzeptiert, will manchmal "mit dem Kopf
durch die Wand gehen".
Das Verwehrte schützt auch vor:
- unangemessener Verwendung,
- Verschwendung und Verschleuderung ("Perlen vor die Säue
werfen),
- Missbrauch,
- Beschädigung,
- Zerstörung,
- Missachtung,
- (zufälligem) Untergang,
- Maßlosigkeit,
- Fehlern,
- Gefahren.
Vor dem Verwehrten befinden sich oft:
- Sperren,
- Hindernisse,
- Engpässe,
- Hürden,
- Passwörter,
- Schlösser,
- Wächter,
- Kontrollen,
- Wände,
- Zäune.
Wer sich mit dem Verwehrten und deren Bestimmungen auskennt,
kennt auch oftmals den Weg, wie das Verwehrte zugänglich gemacht
werden kann.