31. Vermögen und Kapital
Kapital (Passiva)
Verpflichtetes
Das Verpflichtete kann mit "Fremdkapital" verglichen werden: Es
ist steht zur Verfügung, jedoch "gehören" die Nutzungen ganz oder
teilweise Dritten.
Verpflichtetes entsteht häufig durch:
- Pflichten,
- Versprechen,
- Verträge und Vereinbarungen,
- Erwartungen,
- Beteiligungen,
- Abhängigkeiten,
- Nutznießungen,
- Überlassungen,
- Nähe,
- Zuständigkeiten,
- Macht, Einfluss,
- Status,
- Gelegenheit,
- Situation,
- Umstände,
- Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen,
- Bindungen,
- Verbindungen,
- Gemeinsamkeiten,
- Schutz.
Verpflichtetes zeigt sich oft als:
- Recht und Unrecht,
- Gerechtigkeit,
- Anspruch,
- Forderungen,
- Beschränkungen,
- Begrenzungen,
- Zugeständnisse,
- Vollmachten,
- Verantwortungen,
- Chancen und Risiken.
Der Verpflichtete ist in der Regel zu Leistungen oder
Verhaltensweisen verpflichtet, die ihn selbst von den Früchten
ausschließt. Die Nutzungen (Beteiligungen an den Früchten) durch die
Dritten sind vielfach:
- erst zu erwirtschaften,
- herauszugeben,
- zu ermöglichen,
- zu dulden.
Werden die Verpflichtungen eingehalten, wird dies vielfach nicht
einmal bemerkt: Die Erfüllung der Verpflichtungen "ist normal".
Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, stehen den Berechtigten
oft folgende Mittel zur Verfügung, um sich die Vorteile aus dem
Verpflichteten zu sichern:
- Strafen,
- Kautionen,
- Rückforderungsrechte,
- Recht auf Schadenersatz,
- Erhöhungen oder Verlängerungen der Verpflichtungen (Zinsen,
Verzugszinsen, Betreibungskosten),
- Kündigung,
- Trennung,
- Ersetzung der ausgefallenen oder verminderten Leistungen und
Vorteile durch Dritte,
- Degradierungen,
- Ausschluss.
Werden die Verpflichtungen nachhaltig "besser" als verpflichtet
erfüllt, führt dies oft zu:
- Beförderungen,
- Erhöhung der Vergütungen für die Leistungen,
- Beteiligung am höheren Nutzen (Gewinnbeteiligung,
Erfolgsprämien),
- Erhöhung des Normalmaßes der Verpflichtungen,
- Privilegien,
- Ansehen,
- Übertragung von Macht und Einfluss,
- Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot (Sicherung der
Bevorrechtigung der bisherigen Berechtigten),
- Neid, Missgunst,
- Nachahmungen.
Die Vorteile der Erfüllung der Verpflichtungen bleiben nur so
lange erhalten, wie die Verpflichtungen auf erfüllt werden. Jede
Änderung wird in der Regel sofort wahrgenommen.