HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

31. Vermögen und Kapital

Kapital (Passiva)

VollbildVerpflichtetes

Das Verpflichtete kann mit "Fremdkapital" verglichen werden: Es ist steht zur Verfügung, jedoch "gehören" die Nutzungen ganz oder teilweise Dritten.

 

Kapital - Verpflichtetes

Verpflichtetes entsteht häufig durch:

  1. Pflichten,
  2. Versprechen,
  3. Verträge und Vereinbarungen,
  4. Erwartungen,
  5. Beteiligungen,
  6. Abhängigkeiten,
  7. Nutznießungen,
  8. Überlassungen,
  9. Nähe,
  10. Zuständigkeiten,
  11. Macht, Einfluss,
  12. Status,
  13. Gelegenheit,
  14. Situation,
  15. Umstände,
  16. Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen,
  17. Bindungen,
  18. Verbindungen,
  19. Gemeinsamkeiten,
  20. Schutz.

Verpflichtetes zeigt sich oft als:

  1. Recht und Unrecht,
  2. Gerechtigkeit,
  3. Anspruch,
  4. Forderungen,
  5. Beschränkungen,
  6. Begrenzungen,
  7. Zugeständnisse,
  8. Vollmachten,
  9. Verantwortungen,
  10. Chancen und Risiken.

Der Verpflichtete ist in der Regel zu Leistungen oder Verhaltensweisen verpflichtet, die ihn selbst von den Früchten ausschließt. Die Nutzungen (Beteiligungen an den Früchten) durch die Dritten sind vielfach:

  1. erst zu erwirtschaften,
  2. herauszugeben,
  3. zu ermöglichen,
  4. zu dulden.

Werden die Verpflichtungen eingehalten, wird dies vielfach nicht einmal bemerkt: Die Erfüllung der Verpflichtungen "ist normal".

Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, stehen den Berechtigten oft folgende Mittel zur Verfügung, um sich die Vorteile aus dem Verpflichteten zu sichern:

  1. Strafen,
  2. Kautionen,
  3. Rückforderungsrechte,
  4. Recht auf Schadenersatz,
  5. Erhöhungen oder Verlängerungen der Verpflichtungen (Zinsen, Verzugszinsen, Betreibungskosten),
  6. Kündigung,
  7. Trennung,
  8. Ersetzung der ausgefallenen oder verminderten Leistungen und Vorteile durch Dritte,
  9. Degradierungen,
  10. Ausschluss.

Werden die Verpflichtungen nachhaltig "besser" als verpflichtet erfüllt, führt dies oft zu:

  1. Beförderungen,
  2. Erhöhung der Vergütungen für die Leistungen,
  3. Beteiligung am höheren Nutzen (Gewinnbeteiligung, Erfolgsprämien),
  4. Erhöhung des Normalmaßes der Verpflichtungen,
  5. Privilegien,
  6. Ansehen,
  7. Übertragung von Macht und Einfluss,
  8. Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot (Sicherung der Bevorrechtigung der bisherigen Berechtigten),
  9. Neid, Missgunst,
  10. Nachahmungen.

Die Vorteile der Erfüllung der Verpflichtungen bleiben nur so lange erhalten, wie die Verpflichtungen auf erfüllt werden. Jede Änderung wird in der Regel sofort wahrgenommen.