Das Verwahrte ist angenommen und so aufbewahrt, dass es nicht verbraucht werden kann und auch vor dem zufälligen Untergang geschützt ist. Ferner wird das Verwahrte vor den üblichen Risiken und Gefahren bewahrt.
Dem Verwahrten werden immer bestimmte Eigenschaften, Bedeutungen und Werte zugesprochen. Häufig werden sie nicht überprüft. Es ist auch in der Regel egal, ob das Verwahrte den zugeschriebenen Merkmalen entspricht: Der Glaube daran genügt.
Das Verwahrte umfasst auch:
Zum Verwahrten zählen auch:
Häufig entwickelt das Verwahrte mit der Zeit einen eigenen zusätzlichen Wert, der sich ausschließlich aus der Eigenschaft der Verwahrung ergibt: Die Hürden, auf das Verwahrte zuzugreifen und es zu verwenden, wer den höher; die Anforderungen, den Gebrauch oder den Verbrauch des Verwahrten (vor sich selbst oder Anderen) zu rechtfertigen, steigen.
Zum Verwahrten können deshalb auch gerechnet werden.
Das Verwahrte kann auch seinen Wert verlieren: Es kann beschädigt werden, aus der Mode kommen, verschwinden, untauglich oder unbrauchbar werden oder aus irgendeinem Grund seine Bedeutung verlieren.
Das Verwahrte kann jedoch aus so in seinem Wert und seiner Bewertung steigen, dass der Aufwand, es vor Unbefugten zu schützen, immer mehr zunimmt.