Das Verwahrte ist überlassen worden, um es zu schützen, zu nutzen, zu bewahren und zu entwickeln im Sinne des Überlassenden.
Zum Verwalteten zählen auch:
Das Verwaltete berechtigt immer auch zu einem gewissen Eigennutz, der sich aber auf einen angemessenen und meistens vereinbarten Rahmen begrenzt.
Das Verwaltete wird häufig nur eingesetzt und verwendet, um
Der Wert des Verwalteten geht in der Regel weit über den Nutzungswert hinaus, der mit der Verwaltung gegeben ist. Andere Bewertungen werden durch die besonderen Beziehungen zwischen Verwalter und dem Auftraggeber verhindert.
Aus der Verwaltung ergeben sich Pflichten und Verpflichtungen für alle daran Beteiligten: Sie begrenzen sich häufig auf solche, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen.
Wessen Wert nicht in Zahlenwerten gemessen werden kann, wird Verwaltern übergeben oder überlassen, die speziell hierfür geschaffen wurden, wie:
Was dort eingeschlossen ist, ist auch meistens "abgeschlossen".