HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

31. Vermögen und Kapital

Kapital (Passiva)

VollbildVerwaltetes

Das Verwahrte ist überlassen worden, um es zu schützen, zu nutzen, zu bewahren und zu entwickeln im Sinne des Überlassenden.

 

Kapital - Verwaltetes

Zum Verwalteten zählen auch:

  1. das Betreute,
  2. das Bewirtschaftete,
  3. das, worüber Rechenschaft abzugeben ist,
  4. das Überlassene,
  5. das Übergebene,
  6. das Angenommene,
  7. das Beherrschte,
  8. das Verwendbare,
  9. das Einsetzbare,
  10. das Steuerbare.

Das Verwaltete berechtigt immer auch zu einem gewissen Eigennutz, der sich aber auf einen angemessenen und meistens vereinbarten Rahmen begrenzt.

Das Verwaltete wird häufig nur eingesetzt und verwendet, um

  1. höhere Erträge zu erreichen,
  2. den Bestand zu erhalten,
  3. die Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten,
  4. Dritte von der Nutznießung auszuschließen,
  5. das Herrschaftsgebiet zu bestimmen,
  6. Macht und Einfluss auszuüben,
  7. den Eigennutz zu erhalten,
  8. Schäden und Störungen zu vermeiden,
  9. die Vereinbarungen zu erfüllen,
  10. sich selbst etwas zu beweisen.

Der Wert des Verwalteten geht in der Regel weit über den Nutzungswert hinaus, der mit der Verwaltung gegeben ist. Andere Bewertungen werden durch die besonderen Beziehungen zwischen Verwalter und dem Auftraggeber verhindert.

Aus der Verwaltung ergeben sich Pflichten und Verpflichtungen für alle daran Beteiligten: Sie begrenzen sich häufig auf solche, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen.

Wessen Wert nicht in Zahlenwerten gemessen werden kann, wird Verwaltern übergeben oder überlassen, die speziell hierfür geschaffen wurden, wie:

  1. Museen,
  2. Bibliotheken,
  3. Kirchen,
  4. Klöster,
  5. Bunker,
  6. Sicherungsräume,
  7. Sicherheitsräume,
  8. Back-up-Systeme,
  9. Sicherheitsdiensten,
  10. Tresoren.

Was dort eingeschlossen ist, ist auch meistens "abgeschlossen".