51. Verteilung des Vermögens
Verteilung durch Liquidität
Fehlleitungen von Liquidität
Die erwirtschaftete Liquidität fließt nicht den Leistenden zu,
sondern Dritten, oftmals den Falschen.
Verzicht oder Verweigerung von angemessenen Vergütungen des
Humankapitals und von Liquidität für die Leistenden:
Liquidität ist oft eine Vorstufe von langfristigen
Vermögenswerten. Es bestehen viele Gelegenheiten, das durch
persönliche Leistungen entstehende oder erhaltene Vermögen nicht den
Leistenden, sondern Dritten zukommen zu lassen. Der Vermögenszuwachs
der Dritten kann auch in erspartem Aufwand bestehen. Häufig
anzutreffen ist es bei:
- Praktikanten, Ungelernten,
- 1-Euro-Jobber, Leiharbeitern, Aushilfen, Mini-Jobbern,
Gelegenheitsarbeitenden, ("Arbeiter-Strich"),
- ehrenamtliche Tätigkeiten,
- Rentnern,
- Flüchtlingen,
- Geschädigten,
- Gemeinnützigen (Einrichtungen, Tätigkeiten),
- Stiftungen,
- Einsatz in Klöstern, Kirchen, kulturellen oder sozialen
Einrichtungen,
- Förderprojekten, Projekten von Nachwuchs, Erfindern,
Entdeckern, Pionieren.
Die Vorgänge beruhen häufig auf gesetzlichen und statutarischen
Bestimmungen oder auf freiwilligen Verträgen und Vereinbarungen oder
aufgrund der "Zuständigkeiten".
Erbrachte Leistungen und bereits geleistete Ausgaben werden
nicht (mehr) erstattet:
Die bereits verdiente Liquidität wird nicht oder nicht mehr oder
nur zu Bruchteilen an die Leistenden ausbezahlt. Häufig:
- durch Vermögensschäden wegen Mängeln: Der Preis wird nicht
(mehr) bezahlt.
- durch Schäden und Beschädigungen.
- durch Nachahmungen von Erfindungen,
- durch Entlassungen,
- durch Konkurse und Vergleiche,
- durch "freiwillige" Beiträge zur "Solidargemeinschaft", bei
Wegfall von Feiertagen,
- durch Änderungen in den Verträgen und Vereinbarungen,
- durch Bankrott,
- durch Änderungen der Rechtsverhältnisse,
- durch Ausnutzung der Abhängigkeiten, wie bei unberechtigten
Mängelrügen, Verlangen nach Nachbesserungen, Preisnachlässen,
Stundungen, Provisionen, Zusatzleistungen, Zugaben.
Erbrachte Leistungen werden nicht nach dem tatsächlichen Wert,
sondern nach "Tarifen" bezahlt:
Meistens ist die Marktmacht des einzelnen Leistenden zu gering,
um den Wert seiner Leistung darstellen und durchsetzen zu können.
Die Vergütungen erfolgen häufig nach Tarifen. Es gibt sie für:
- Arbeit, "Verkauf der eigenen Fähigkeiten,
Fertigkeiten, Zeit": Es wird nur die Zeit vergütet.
- Überstunden,
- Erfindungen,
- Verbesserungsvorschlägen,
- Hilfen,
- Betreuungen,
- Dienstleistungen,
- Erlaubnisse, Genehmigungen, Verbote,
- Rechte und Berechtigungen,
- soziale Leistungen aller Art.
Die aushandelnden Parteien sind in der Regel nicht die
Leistenden, sondern Vertreter der Interessensgruppen, wie
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Behörden.
Die Liquidität aus der Nutzung von Vermögenswerten fließt "den
Falschen" zu:
Häufig bei:
- Kopien,
- Raub, Fälschungen,
- Vertragsbruch,
- Nutzungen von Diensten ohne Entgelt für die Autoren und
Dienstleistenden,
- Mahnungen, Betreibungen, Zwangseintreibungen,
- Zwangsversteigerungen,
- Konkurs, Vergleichen,
- Moratorien,
- Abfindungen,
- Zwangsarbeit.
Die fließende Liquidität entspricht nicht unbedingt dem Wert des
bezahlten Vermögens oder der erbrachten Leistungen, häufig zu
beobachten bei der
Vermarktung von:
- einmaligen "Fehlleistungen",
- kalkulierten "Fehlleistungen", Mängeln,
- Spezialisten,
- Spezialitäten,
- Sonderheiten,
- geistigen oder körperlichen Sonderlichkeiten,
- Kunst,
- Ideen, Patenten,
- Informationen,
- Wissen, Erfahrungen.