59. Wohlstand - Wohlstandsbilanz
Aktiva
Versorgung durch Dritte
Mangel und Not werden durch Dritte abgewendet, abgewehrt,
gemindert, gemildert oder verhindert.
Der Wohlstand zeichnet sich aus durch die kostenlose oder
unentgeltliche Versorgungen und
Besorgungen durch:
- die Eltern,
- die Verwandte,
- Helfende,
- Freunde, Bekannte,
- Partner,
- Nachbarn,
- Sponsoren, Mäzene,
- Versicherungen,
- Hilfsorganisationen,
- die Gesellschaft und den Staat.
Es geht auch um Versorgungen, zu welchen die Dritten verpflichtet
sind oder sich verpflichtet fühlen, gleich, aus welchem Grunde.
Die Versorgungen und Besorgungen umfassen häufig:
- die Ernährung,
- die Unterbringung,
- die Gesundheitsvorsorge,
- die ärztliche und medizinischen Leistungen, die erste Hilfe,
- die Bildung,
- Dienste, Dienstleistungen,
- Entsorgungen,
- Betreuungen, Hilfen, Warnungen, Anleitungen,
- die Unterhaltung, die Muse, die Kunst und Kultur,
- die Medien.
Der Wohlstand ist umso höher, je weniger mit den Diensten
Erwartungen oder Verpflichtungen zu Gegenleistungen verbunden sind
und sei es nur die Anerkennung. Vereinnahmt werden häufig:
- Brandschutz,
- Jugendschutz,
- Öffentliche Ordnung,
- Objektschutz,
- Personenschutz,
- Verteidigung,
- Verwaltung,
- Rechtsschutz, Rechtsprechung,
- Schutz der Persönlichkeit,
- Schutz der Gesundheit.
Je leichter die Versorgungen zu erhalten sind, umso eher sind zu
beobachten:
- Erschleichung der Versorgungen, Leistungen,
- Vortäuschungen von Bedürftigkeiten und Bedarf,
- Schmarotzer,
- Schwindler,
- Betrüger,
- Gauner,
- Neider,
- Missgünstige,
- Scharlatane,
- Verweigerer, Aussteiger (aus den Versorgungssystemen).