HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

59. Wohlstand - Wohlstandsbilanz

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Meine Sorgen für Dritte

Die Sorgen machen bewusst, dass man für Dritte wichtig und bedeutend ist und für deren Wohlergehen und Wohlstand etwas beitragen kann oder muss.

 

Die Sorgen, Besorgungen, Beiträge, Verpflichtungen für Dritte können den eigenen Wohnstand sowohl mehren, erhalten als auch schmälern oder aufheben. Bei den Dritten, die für die Wohlstandsbilanz oft eine größere Bedeutung haben, handelt es sich oft um:

  1. Verwandte, insbesondere Eltern, Kinder und Geschwister,
  2. Schutzbefohlene,
  3. Schwache,
  4. sich in Not Befindliche,
  5. Hilflose,
  6. Mitbürger,
  7. Auftraggeber,
  8. Arbeitgeber,
  9. Gemeinden,
  10. Behörden.

Es geht um:

  1. Legitimationen,
  2. Genehmigungen,
  3. Erlaubnisse,
  4. Unterstützungen,
  5. Berechtigungen,
  6. Privilegien, Vorrechte,
  7. Ansprüche,
  8. Rechte und Pflichten,
  9. Teilhabe und Beteiligungen, Gewinnanteile, Erfolgsbeteiligungen,
  10. Zusammenarbeit, Zusammenwirken.

Für die Wohlstandsbilanz sind häufig besonders wichtig:

  1. Abnahmeverpflichtungen für Produkte und Leistungen,
  2. Gebietsschutz,
  3. Schutzverpflichtungen,
  4. Treueverpflichtungen,
  5. Loyalitätsverpflichtungen,
  6. Entlastungen von Pflichten, Lasten,
  7. Entlastungen von Haftungen, Gewährleistungen, Garantien,
  8. Entlastungen von Risikofolgen,
  9. Entlastungen (wie sie in einer Hauptversammlung erfolgen),
  10. Gesetze und gesetzliche Verpflichtungen, Statuten.

Zum eigenen und fremden Wohlstand tragen häufig bei:

  1. Anleitungen, Einweisungen,
  2. Begleitungen,
  3. Aufsichten, Hilfen,
  4. Beteiligungen,
  5. Vorleistungen,
  6. Dienste, Dienstleistungen,
  7. Abstimmungen, Koordinationen,
  8. Allianzen,
  9. Verträge und Vereinbarungen,
  10. Vertrauen, Verlässlichkeit.

Der Wohlstand mit Dritten schwankt. Er ist immer auch abhängig von der Art und Weise der eigenen Vorleistungen, Beiträge und Mitwirkungsverpflichtungen.

Wohlstand durch Dritte ist auch oft von bestimmten Bedingungen oder Voraussetzungen abhängig. Fallen sie weg, entfallen auch die Beiträge von Dritten und für Dritte.

Zum engeren Kreis, mit welchen Wohlstand geteilt wird, zählen in der Regel:

  1. Familie, Nachbarn,
  2. Partner,
  3. Gesellschafter,
  4. Eigentümer,
  5. Besitzer,
  6. Berechtigte,
  7. Mitarbeitende,
  8. Mitwirkende,
  9. Kunden und Lieferanten,
  10. Staat und Gesellschaft.

Im Geschäftsleben sind die Beiträge zum Wohlstand und die Beteiligungen am Wohlstand anderer in der Regel Verhandlungssache. Durch Verhandlungsgeschick und Verhandlungsmacht können häufig Ungleichgewichte. Zumindest vorübergehend, bis Korrekturen möglich sind und auch erfolgen.