51. Verteilung des Vermögens
Verteilung durch Bonität
Nachweise von Bonität
Insbesondere Personen, die Vermögen von Dritten vertreten oder
für Dritte planen, entscheiden oder handeln, müssen manchmal
nachweisen, weshalb sie davon ausgegangen sind, dass die Bonität der
Personen und Organisationen, mit welchen sie Vereinbarungen
getroffen hat, ausreichend war.
Personen und Organisationen, die wissen, dass ihre Bonität
berechtigt oder unberechtigt von Dritten als nicht ausreichend
eingeschätzt wird, suchen mitunter Hilfen, wie sie "beweisen"
können, dass die eigene Bonität für die anstehenden oder bereits
getätigten Geschäfte weiter ausreiche.
Die Bonität kann nicht "hergestellt" werden. Es gibt keine
objektiven Kriterien für die Beurteilung der Bonität. Was immer auch
als "Bonitätskriterien" eingesetzt wird, sind bestenfalls
Anhaltspunkte oder ausgewählte Prüfpunkte zur Beurteilung der
Bonität.
Die Beurteilung der Bonität wirkt. Unmittelbar. Unveränderbar.
Es besteht keine Möglichkeit, die Beurteilung der Bonität zu
beeinflussen. Alle diesbezüglichen Versuche werden rasch als
"Täuschungsversuche" ausgelegt und verschlechtern damit unmittelbar
die Bonität.
Um Dritte von der eigenen Bonität zu überzeugen werden häufig
eingesetzt:
- Selbsteinschätzungen.
- Empfehlungen, Referenzlisten.
- Erfahrungen aus den bisherigen gemeinsamen Aktivitäten.
- Beziehungen, Bekanntschaften, Freundschaften: "Ich bin gut
bekannt mit Ihrem Chef." "Ich spiele mit Ihrem Chef und Herrn
und Frau XY im gleichen Verein." "Fragen Sie Ihren Chef, er wird
Ihnen das Geschäft mit mir schon empfehlen."
- Nähe, "Blicke hinter die Kulissen", wie:
Werksbesichtigungen, Betriebsbesichtigungen, Führungen.
- Gutachten von "neutralen Dritten": Die "Dritten" können
nicht "neutral" sein. Es würde voraussetzen, dass sie die Person
oder die Organisation gar nicht "aus der Nähe" kennen (dürfen).
Falls die Gutachter die zu beurteilende Person oder Organisation doch
"gut kennen", sind sie nicht mehr "neutral". Ein Gutachten
belegt dann nur noch die Drittmeinung. Eine
eigene Bonitätseinschätzung wird nicht erspart und auch nicht
ersetzt. Hinter "Gutachten" können sich die treibenden
oder entscheidenden
Personen jedoch gut (verantwortungslos) verstecken.
- Charts, Grafiken, Bilder aller Art, möglichst mit
emotionalen Aussagen, die schon durch die Anschauung
offensichtlich machen, "wie man gesehen werden möchte".
- Druck auf die Beurteilenden der eigenen Bonität.
- Versprechen von besonderen Diensten für die beurteilende
Person, wenn sie die Bonität "gut" beurteilt.
- Verschiebungen der Einschätzungen der Bonität und der
Entscheidungen auf "eine Ebene höher": Dort sind die Personen in
der Regel weniger informiert und folgen unbewusst oft der
Bonitätseinschätzung der Nachgeordneten, die sich anschließend
"auf die Beurteilung der Oberen" berufen.
Wer Dritten gegenüber rechenschaftspflichtig ist über die
Einschätzungen der Bonität, die den Entscheidungen zu Grunde liegt,
ist trotz allen Vorbehalten in der Regel gut beraten, sich die
möglichen und ausreichenden Nachweise zu beschaffen. Die eigene
Erinnerung an die ursprüngliche Bonitätseinschätzung ist ohnehin
weder möglich noch belegbar.