HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

Nachweise von Bonität

Insbesondere Personen, die Vermögen von Dritten vertreten oder für Dritte planen, entscheiden oder handeln, müssen manchmal nachweisen, weshalb sie davon ausgegangen sind, dass die Bonität der Personen und Organisationen, mit welchen sie Vereinbarungen getroffen hat, ausreichend war.

Personen und Organisationen, die wissen, dass ihre Bonität berechtigt oder unberechtigt von Dritten als nicht ausreichend eingeschätzt wird, suchen mitunter Hilfen, wie sie "beweisen" können, dass die eigene Bonität für die anstehenden oder bereits getätigten Geschäfte weiter ausreiche.

Die Bonität kann nicht "hergestellt" werden. Es gibt keine objektiven Kriterien für die Beurteilung der Bonität. Was immer auch als "Bonitätskriterien" eingesetzt wird, sind bestenfalls Anhaltspunkte oder ausgewählte Prüfpunkte zur Beurteilung der Bonität.

Die Beurteilung der Bonität wirkt. Unmittelbar. Unveränderbar.

Es besteht keine Möglichkeit, die Beurteilung der Bonität zu beeinflussen. Alle diesbezüglichen Versuche werden rasch als "Täuschungsversuche" ausgelegt und verschlechtern damit unmittelbar die Bonität.

Um Dritte von der eigenen Bonität zu überzeugen werden häufig eingesetzt:

  1. Selbsteinschätzungen.
  2. Empfehlungen, Referenzlisten.
  3. Erfahrungen aus den bisherigen gemeinsamen Aktivitäten.
  4. Beziehungen, Bekanntschaften, Freundschaften: "Ich bin gut bekannt mit Ihrem Chef." "Ich spiele mit Ihrem Chef und Herrn und Frau XY im gleichen Verein." "Fragen Sie Ihren Chef, er wird Ihnen das Geschäft mit mir schon empfehlen."
  5. Nähe, "Blicke hinter die Kulissen", wie: Werksbesichtigungen, Betriebsbesichtigungen, Führungen.
  6. Gutachten von "neutralen Dritten": Die "Dritten" können nicht "neutral" sein. Es würde voraussetzen, dass sie die Person oder die Organisation gar nicht "aus der Nähe" kennen (dürfen). Falls die Gutachter die zu beurteilende Person oder Organisation doch "gut kennen", sind sie nicht mehr "neutral". Ein Gutachten belegt dann nur noch die Drittmeinung. Eine eigene Bonitätseinschätzung wird nicht erspart und auch nicht ersetzt. Hinter "Gutachten" können sich die treibenden oder entscheidenden Personen jedoch gut (verantwortungslos) verstecken.
  7. Charts, Grafiken, Bilder aller Art, möglichst mit emotionalen Aussagen, die schon durch die Anschauung offensichtlich machen, "wie man gesehen werden möchte".
  8. Druck auf die Beurteilenden der eigenen Bonität.
  9. Versprechen von besonderen Diensten für die beurteilende Person, wenn sie die Bonität "gut" beurteilt.
  10. Verschiebungen der Einschätzungen der Bonität und der Entscheidungen auf "eine Ebene höher": Dort sind die Personen in der Regel weniger informiert und folgen unbewusst oft der Bonitätseinschätzung der Nachgeordneten, die sich anschließend "auf die Beurteilung der Oberen" berufen.

Wer Dritten gegenüber rechenschaftspflichtig ist über die Einschätzungen der Bonität, die den Entscheidungen zu Grunde liegt, ist trotz allen Vorbehalten in der Regel gut beraten, sich die möglichen und ausreichenden Nachweise zu beschaffen. Die eigene Erinnerung an die ursprüngliche Bonitätseinschätzung ist ohnehin weder möglich noch belegbar.