HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

Bonität von Organisationen

Hier bewahrheitet sich das Sprichwort: "Gleich und gleich gesellt sich gern." auf eine immer wieder verblüffende Art und Weise. Organisationen ziehen magisch Personen und andere Organisationen mit der gleichen Bonität an, wie sie die Organisation aufweist. Wer und was nicht "zur Organisation passt", wird abgelehnt oder wendet sich gleich von selbst ab. Die Begründungen erscheinen manchmal rational.

Organisationen verfügen mitunter über eine große Macht, Wirtschaftskraft und "große" Vermögen, um auch "große" Verbindlichkeiten eingehen und erfüllen zu können. Wer die Kreditfähigkeit mit der Kreditwürdigkeit gleichsetzt oder gar verwechselt, verliert in der Regel viel Geld, allzu oft auch die (wirtschaftliche) Existenz.

Organisationen werden durch Personen vertreten. Sie präsentieren und repräsentieren die Organisation (als Schuldner und Gläubiger). In und zwischen Organisationen gilt nur, was "auf dem Papier steht".

Die Personen, welche Organisationen vertreten oder für sie planen, entscheiden und handeln, können jederzeit durch andere ersetzt werden. Mündliche Absprachen und persönliche Abstimmungen gelten dann (schlagartig) nicht mehr. Eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" kann jederzeit beendet, niemals jedoch wieder hergestellt werden. ("Man hat nur einen Schuss frei!")

Die Kreditwürdigkeit einer Organisation wird immer auch durch die persönliche Kreditwürdigkeit der Personen bestimmt, welche die Organisation vertreten (dürfen, sollen, können, wollen, müssen). Bestehen hier auch nur die geringsten Bedenken gegen die entscheidenden Personen oder die "Hintermänner" und "Hinterfrauen" der Organisation, sollten Geschäfte mit der Organisation möglichst nur in einem abgesicherten Rahmen erfolgen. Im Zweifelsfall gibt Organisationen mit einer besseren Bonität, für welche sich das persönliche, sachliche und finanzielle Engagement auf jeden Fall mehr lohnt.

Eine fehlende oder mangelhafte Kreditwürdigkeit kann nur durch hohe Absicherungen der gewährten Kredite teilweise abgefedert werden. Die Absicherungen müssen jedoch durch Dritte (Personen) erfolgen, die selbst über die ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen und ihre Bonität "leihen", damit der Schuldner seine unzureichende Bonität ausgleichen kann.

Absicherungen von Krediten ausschließlich aus dem Vermögen des nicht oder nicht ausreichend kreditwürdigen Schuldners sind zwar besser als gar nichts, halten in der Regel häufig aber nicht, was sie (formal) versprechen: Die fehlende Kreditwürdigkeit des Schuldners kann nicht durch sein Vermögen "geheilt" werden: Die Beleihung des Vermögens eines nicht kreditwürdigen Schuldners erweist sich sehr häufig als die eigentliche Quelle der Verluste, gegen die eigentlich abgesichert werden sollte.

Die Verluste sind bei einer fehlenden Kreditwürdigkeit bereits beim Abschluss des Vertrages "mit Sicherheit" zu erwarten. Das gilt auch für Geldanlagen und Vermögensanlagen aller Art bei nicht kreditwürdigen Banken, Kreditinstituten, Anlagegesellschaften, Fonds, Vermögensverwaltungen und anderen Dienstleistungsanbietenden. In der Finanzbranche ist es inzwischen üblich und vorgeschrieben, durch "Beratungsprotokolle" und "juristisch wasserdichte" Prospekte sich dagegen absichern, für die eventuellen Verluste haften zu müssen: Die Verluste sind immer mehr ausschließlich von jenen Personen zu tragen, welche den Organisationen "ihr Vertrauen geschenkt" haben.