Zur langfristigen Aktiva zählt in der Regel alles, was in den formellen Bilanzen enthalten ist als:
Diese formellen Zuordnungen sind bei der Finanzierungsbilanz zu korrigieren.
In den formellen Bilanzen sind unter "langfristig" in der Regel nicht enthalten:
Bei der Finanzierungsbetrachtung sind auch "langfristig", obwohl in den formellen Bilanzen die Positionen oder "mittelfristig" oder gar "kurzfristig" ausgewiesen werden:
Die Summen sollten mit mindestens 1/12 der Jahresbeträge, wie z.B. des Jahresumsatzes oder des Jahreseinkommens kalkuliert werden.
Empfohlene Vorarbeiten zur Finanzierungsbilanz: