35. Finanzierungsbilanz
Passiva: langfristig
Als "langfristige Finanzierung" wird in den formalen Bilanzen
alles angesehen, was eine vereinbarte Laufzeit von mindestens vier
Jahren hat.
In der Finanzierungsbilanz kommt es jedoch darauf an, ob die
Finanzierungsmittel ab dem Bilanzstichtag tatsächlich noch
mindestens vier Jahre zur Verfügung stehen. Zu prüfen sind:
- das Eigenkapital: Es ist nur insoweit langfristig, als es
voraussichtlich in den kommenden vier Jahren in voller Höhe
erhalten bleibt.
- Rücklagen sind nur insoweit langfristig, als sie nicht
alsbald verwendet werden (müssen).
- Rückstellungen sind in der Regel nicht langfristig, auch
wenn die Verbindlichkeiten "erst in ferner Zukunft" zu erfüllen
sind: Das Geld fließt auf jeden Fall ab. Die "Langfristigkeit"
besteht nur am Bilanzstichtag.
Das unkündbare langfristige Kapital sollte zumindest die Höhe der
Werte jener Aktiva erreichen, welche die Existenzgrundlage sichert.
Im Geschäftsleben sind dies häufig die betriebsnotwendigen
Grundstücke und Gebäude, die Einrichtungen, Vorrichtungen,
Beteiligungen sowie die Mindestvorräte und die Mindestliquidität mit
1/12 des Jahresumsatzes.
Langfristig sind die Finanzierungsmittel nur dann, wenn
- eine Rückzahlung innerhalb der nächsten vier Jahre nicht
erfolgt,
- die Verzinsung des langfristigen Kapitals in den nächsten
Jahren auf jeden Fall gesichert ist (scheint),
- Verluste in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind,
- die Gläubiger in den nächsten Jahren nicht wechseln,
- die Vertragsklauseln keine ordentliche Kündigung in den
nächsten vier Jahren erlauben,
- keine Veränderungen bei den Gläubigern zu erwarten sind, die
eine Neueinschätzung der von ihnen bereitgestellten Mittel
erfordern könnte,
- die eigene Entwicklung den Gläubigern keinen Anlass zur
Annahme einer schlechteren Bonität geben wird,
- die Beziehungen zu den Gläubigern ungestört sind.
Langfristige Passiva umfassen in der Regel (nur):
- das (dauerhaft verbleibende) Eigenkapital,
- die nicht zweckgebundenen Rücklagen,
- die unbefristeten Kreditlimite für Kontokorrentkredite,
- die langfristigen Darlehen für Objektfinanzierungen,
- die erhaltenen Zuschüsse bei Investitionen,
- die ausstehenden Einlagen auf das Kapital, wenn sie
unverzüglich eingehen (können).