35. Finanzierungsbilanz
Kurzfristigkeit
Als "kurzfristig" wird in der Regel alles betrachtet,
- was jederzeit gekündigt werden kann,
- was bereits fällig ist oder es jederzeit werden kann,
- was alsbald beendet oder ersetzt wird oder werden kann,
- was nur vorübergehend vorhanden ist,
- was zum Alltag und zum allgemeinen Geschäftsbetrieb gehört
oder benötigt wird,
- worauf unmittelbarer Zugriff besteht oder bestehen muss.
- was jederzeit in etwas Anderes umgetauscht werden kann.
In den formellen Betrachtungen wird "kurzfristig" in der Regel
gleichgesetzt mit "Laufzeit oder Dauer von unter einem Jahr".
Als "kurzfristig" werden in den formellen Bilanzen ebenfalls
ausgewiesen:
- Kassenbestände, die jedoch mit einem Mindestbetrag immer
eine gewisse Höhe aufweisen müssen,
- Forderungen oder Guthaben, die aufgrund des laufenden
Geschäftsbetriebes niemals eine gewisse Höhe unterschreiten
(werden),
- Bestände, die im laufenden Geschäftsbetrieb fortlaufend
eingesetzt oder verbraucht oder ersetzt werden, wie
Warenbestände, Betriebsmittel, Vorräte und eine bestimmte Höhe
nicht unterschreiten (werden).
Insbesondere in Familien und im Geschäftsleben können andere
Zeiträume als "kurzfristig" gelten. Häufig bewähren sich:
- Monatszyklen,
- Quartalszyklen,
- Jahreszyklen,
- Auftragsfinanzierungen.
Mit "kurzfristig" werden mitunter offen oder stillschweigend
verbunden:
- Es besteht eine Verfügbarkeit.
- Es handelt sich um liquide Mittel oder um etwas, das
jederzeit in Geld umgewandelt werden kann.
- Es besteht ein hohes unmittelbares Verlustrisiko.
- Ein Ersatz ist in der Regel nicht sofort möglich;
"theoretisch" und formal schon, nicht jedoch in der Praxis.
Mahnungen:
Im Kurzfristigen entscheidet sich die Liquidität:
- Reichen die "kurzfristigen" Mittel nicht, tritt eine so
genannte Zahlungsstockung ein.
- Können die "kurzfristigen" Mittel nicht in kurzfristig und
in ausreichender Höhe beschafft werden, tritt die so genannte
"Zahlungsunfähigkeit" ein.