35. Finanzierungsbilanz
Passiva: mittelfristig
Als "mittelfristige Finanzierung" wird in den formalen Bilanzen
alles angesehen, was eine vereinbarte Laufzeit von mindestens einem
Jahr bis maximal vier
Jahren hat.
In der Finanzierungsbilanz kommt es jedoch darauf an, ob die
Finanzierungsmittel ab dem Bilanzstichtag tatsächlich noch
mindestens ein Jahr Verfügung stehen. Zu prüfen sind:
- ob die Liquidität (Guthaben, Kreditlinien) ausreicht, um die
zu erwartenden Ausgaben, für welche Rückstellungen gebildet
wurden, auch mittelfristig ausreicht,
- ob die befristeten Kreditlimite über den Zeitraum von vier
Jahren hinaus reichen,
- ob die Gläubiger selbst in der Lage sind, die
bereitgestellten Finanzierungsmittel die volle Zeit zur
Verfügung zu halten,
- welche ungewöhnlichen Ausgaben (Investitionen,
Vorfinanzierungen, Projektfinanzierungen) anstehen, die "aus dem
laufenden Geschäftsbetrieb" heraus finanziert werden sollen, für
welche also keine spezielle Finanzierung vorgesehen ist,
- die Gläubiger in den nächsten Jahren nicht wechseln,
- die Vertragsklauseln keine ordentliche Kündigung in den
nächsten vier Jahren erlauben,
- keine Veränderungen bei den Gläubigern zu erwarten sind, die
eine Neueinschätzung der von ihnen bereitgestellten Mittel
erfordern könnte,
- die eigene Entwicklung den Gläubigern keinen Anlass zur
Annahme einer schlechteren Bonität geben wird,
- die Beziehungen zu den Gläubigern ungestört sind.
Mittelfristige Passiva umfassen in der Regel (nur):
- die Restkredite mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren,
- die Saisonkredite,
- die speziellen Projektfinanzierungen,
- die Zwischenfinanzierungen von Objekten.