35. Finanzierungsbilanz
Aktiva: mittelfristig
Zur mittelfristigen Aktiva werden in den formellen Bilanzen in
der Regel ausgewiesen:
- die Kapitalanlagen,
- die Bestände,
- die Forderungen.
Diese formellen Zuordnungen sind bei der Finanzierungsbilanz zu
korrigieren.
In den formellen Bilanzen werden als "mittelfristig" ausgewiesen,
obwohl es "eigentlich" um Langfristiges geht, wie
- Ladenhüter,
- uneinbringliche Forderungen,
- Guthaben, für welche keine kurzfristigen Ausgaben vorgesehen
sind,
- Wertpapiere, mit welchen (immer wieder) gehandelt wird.
- laufende Forderungen und Verpflichtungen auch aus
langfristigen Verträgen und Vereinbarungen,
- Gestundetes.
In der Regel fehlen in den formellen Bilanzen:
- die notwendigen Reserven für die saisonalen Schwankungen
innerhalb des Zeitraumes von einem Jahr bis vier Jahren,
- Zusagen, die von Bedingungen abhängen, jedoch innerhalb von
einem Jahr bis spätestens vier Jahren erfüllt werden,
- Verpflichtungen, die von Bedingungen abhängen, die innerhalb
von einem Jahr und bis längstens vier Jahren eintreten, jedoch
zum Bilanzstichtag noch keine Zahlenwerte aufweisen (können).