35. Finanzierungsbilanz
Aktiva
Neben den am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögenswerten sind auch
zu betrachten:
- Unausgeschöpfte Einzahlungsverpflichtungen,
- noch nicht fällig gewordene Zahlungsverpflichtungen, die
jedoch bereits begründet sind.
- kalkulierte Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus Projekten,
Investitionen und persönlichen Verpflichtungen.
Die Fälligkeiten sind den entsprechenden tatsächlichen Fristen
zuordnen, gleichgültig "was auf dem Papier steht".
Die Aktiva kann sich - zahlenmäßig - erhöhen, ohne dass
tatsächlich das Vermögen steigt. Häufig durch:
- Baukostenüberschreitungen,
- Verzögerungen von Zahlungseingängen, Zahlungsverzug der
Schuldner,
- Ausfälle von Zahlungseingängen,
- Erhöhung der Bestände im allgemeinen Geschäftsbetrieb
einfach deshalb, weil "der Umsatz steigt".
Die Aktiva ist zu gliedern in:
- Finanzierungsmittel der Grundfinanzierung,
- Liquidität für die Finanzierung des Alltags. In der Regel
sind 1/12 des Jahresumsatzes notwendig und ausreichend.