35. Finanzierungsbilanz
Passiva: Summe
Entscheidend ist in der Regel das Gesamtbild: Es gibt nur eine
Liquidität. Es ist die Gesamtliquidität, die von der kurzfristigen
abhängt. Es geht um die Fristen und Befristungen der Passiva.
Die einzelnen Komponenten der Passiva sind nur dann mit konkreten
Vermögenswerten der Aktiva verbunden, wenn dies durch entsprechende
Verträge und Vereinbarungen ausdrücklich gesichert ist.
Ansonsten sind insbesondere häufig wichtig:
- Veränderungen der Summen der einzelnen Fristen,
- Veränderungen des Finanzierungsbedarfs, geordnet nach den
einzelnen Fristen,
- Wegfall von Finanzierungsmitteln mit Zeitpunkten,
- Ersetzungsbedarf an Finanzierungsmitteln, gegliedert nach
Fristen,
- Höhe des Ersetzungsbedarfes, umgerechnet in Zahlenwerte.
Die Summe der Passiva lässt für den Schuldner erkennen:
- welche Gefahren von welchem Gläubiger ausgehen,
- welche Gläubiger die Gesamtfinanzierung gefährden,
- welche Gläubiger an der Gesamtfinanzierung weiterhin das
größte Interesse haben,
- wo neue Vereinbarungen erforderlich sind, um die
fristengerechte Gesamtfinanzierung (wieder) zu sichern,
- welches Verhalten die Gläubiger vom Schuldner erwarten,
- wo vertrauensbildende Maßnahmen erforderlich sind.
Für die Gläubiger lässt die Summe der Passiva erkennen:
- ob der eigene Anteil an der Gesamtfinanzierung noch
angemessen ist und den Vereinbarungen entspricht,
- welche Vermögenswerte des Schuldners den eigenen Anteil an
der Gesamtfinanzierung bevorzugt vor den anderen Gläubigern
sichern,
- ob die Sicherheiten für die bereitgestellten Mittel noch
ausreichen,
- ob das Limit ausreicht, erhöht oder verringert werden
sollte,
- ob Maßnahmen erforderlich erscheinen, um zu sichern, dass
der Schuldner seine Verpflichtungen erfüllt,
- ob die eigenen Forderungen als sicher, zweifelhaft,
ausfallgefährdet oder als unbeibringlich einzuschätzen sind.
Die Gläubiger der Passiva können entscheiden, ob sie:
- die Duldung der Art und Weise der Verwendung "ihrer"
Finanzierungsmittel aufrecht erhalten wollen,
- ob sie "ihre" Finanzierungsmittel weiterhin zu welchen
Bedingungen bereitstellen.
- ob sie "den Preis" (die Zinsen, die Gewinnansprüche)
beibehalten (wollen, können, dürfen, müssen).
Zum Nachdenken und prüfen:
- Passiva kann nichts leisten - außer Duldung.
- Passiva braucht außer Duldung nichts zu leisten: Sie
überlässt es dem Schuldner, das Geld für die Rückzahlung "zu
verdienen".
- Das Entgelt für die überlassenen Finanzierungsmittel sind
Zinsen oder Gewinne.
- Koppelungen von Finanzierungsmitteln an bestimmte Aktiva,
wie z.B. bei Hausfinanzierungen, bestehen nur "auf dem Papier".
Sie sichern nur den bevorzugten Zugriff des Gläubigers auf den
Vermögenswert.
- Passiva bleibt bestehen, auch wenn die Vermögenswerte der
Aktiva sich ändern.
- "Dulden" wird von den Gläubigern als "Leistung" verstanden,
obwohl sie weder etwas tun noch tun können.
- Das Interesse der Gläubiger ist immer nur auf die eigenen
Finanzierungsmittel ausgerichtet. Dies umso mehr, wenn die
Gläubiger selbst Geld von Dritten hierfür einsetzen, wie Banken
oder Kreditinstitute oder so genannte Investoren.
- Gläubiger sind nur dann an einer weiteren Gesamtfinanzierung
interessiert, wenn die eigenen Vorteile daraus größer sind als
die Gefährdungen der bisher eingesetzten und bereits zugesagten
Mittel.
- Den Gläubigern ist es letztlich egal, wer ihre Forderungen
begleicht.