35. Finanzierungsbilanz
Ausgleich von Aktiva und Passiva
Der Ausgleich erfolgt:
- durch die Fristigkeiten,
- durch die Fälligkeiten,
- durch die Kündbarkeit,
- durch die Ersetzbarkeit,
- durch die Liquidierbarkeit,
- durch die Tauschbarkeit,
- durch die Verfügbarkeit,
- durch die Zeitspanne bis zur Liquidierung,
- durch die Befristungen,
- durch die Gestaltbarkeit der Wahlrechte.
In der Regel sind:
- Kurzfristiges leichter in Längerfristiges zu tauschen,
- Kurzfristiges dringlicher als Längerfristigeres,
- Längerfristiges wichtiger als Kurzfristigeres,
- die unmittelbare Verfügbarkeit wichtiger als die
tatsächlichen Werte und Bewertungen,
- die unmittelbare Macht wichtiger als die mittelbare,
- die "Passiva" vorrangig vor der "Aktiva": Die Gläubiger
bestimmen über das Schicksal nach eigenem Gusto,
- die formalen Bindungen von Aktivaposten und Passivaposten in
der Gesamtbetrachtung unwesentlich,
- gesicherte kurzfristige Liquidität (Zahlungsfähigkeit)
wichtiger als alles andere.
Der Ausgleich erfolgt meistens wie folgt:
- formeller Ausgleich: Passung der Aktiva und Passiva der
einzelnen Vermögensbefristungen. Ungleichgewichte werden im
Geschäftsleben üblicherweise alsbald durch so genannte
"Sachverhaltsgestaltungen" oder Verträge und Vereinbarungen
ausgeglichen.
- struktureller Ausgleich durch Entscheidungen über die
laufenden Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen: Es wird
dafür Sorge getragen, dass die Höhe und die Fälligkeiten der
Zahlungen möglichst in ähnlicher Höhe zu den Zahlungsterminen
anfallen. Ferner wird dafür gesorgt, dass gegebenenfalls
Kreditlinien ("Kassenkredite", Dispokredite,
Kontokorrentkredite, Kreditlimite) in ausreichender Höhe
zugesagt sind, um die Unterschiede zwischen Geldeingang und
Geldausgang ausgleichen zu können.
- unmittelbarer Ausgleich: die fälligen Rechnungen werden
bezahlt oder gestundet oder verrechnet oder die Fälligkeit oder
die Höhe in anderer Art und Weise verändert.
Gelingt der Ausgleich nicht (mehr), besteht Illiquidität.
Meistens zeigt sie sich wie folgt:
- Zahlungsstörungen (unberechtigte Skontierungen,
Mängelrügen),
- Zahlungsverzögerungen (Überschreitungen der
Zahlungstermine),
- Zahlungsschwierigkeiten (Mahnungen erforderlich),
- Zahlungsprobleme ("Wichtige" Gläubiger erhalten ihr Geld,
andere müssen warten),
- Zahlungsstockungen (Fällige Rechnungen können nicht mehr
bezahlt werden; Stundungen, Moratorien, Sondervereinbarungen
erforderlich),
- Zahlungsunfähigkeit (Es ist nicht nur im Moment, sondern für
eine bestimmte Zeit nicht mehr zu erwarten, dass die
Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können).