HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

35. Finanzierungsbilanz

VollbildAusgleich von Aktiva und Passiva

Der Ausgleich erfolgt:

  1. durch die Fristigkeiten,
  2. durch die Fälligkeiten,
  3. durch die Kündbarkeit,
  4. durch die Ersetzbarkeit,
  5. durch die Liquidierbarkeit,
  6. durch die Tauschbarkeit,
  7. durch die Verfügbarkeit,
  8. durch die Zeitspanne bis zur Liquidierung,
  9. durch die Befristungen,
  10. durch die Gestaltbarkeit der Wahlrechte.

Finanzierungs - Bilanz

In der Regel sind:

  1. Kurzfristiges leichter in Längerfristiges zu tauschen,
  2. Kurzfristiges dringlicher als Längerfristigeres,
  3. Längerfristiges wichtiger als Kurzfristigeres,
  4. die unmittelbare Verfügbarkeit wichtiger als die tatsächlichen Werte und Bewertungen,
  5. die unmittelbare Macht wichtiger als die mittelbare,
  6. die "Passiva" vorrangig vor der "Aktiva": Die Gläubiger bestimmen über das Schicksal nach eigenem Gusto,
  7. die formalen Bindungen von Aktivaposten und Passivaposten in der Gesamtbetrachtung unwesentlich,
  8. gesicherte kurzfristige Liquidität (Zahlungsfähigkeit) wichtiger als alles andere.

Der Ausgleich erfolgt meistens wie folgt:

  1. formeller Ausgleich: Passung der Aktiva und Passiva der einzelnen Vermögensbefristungen. Ungleichgewichte werden im Geschäftsleben üblicherweise alsbald durch so genannte "Sachverhaltsgestaltungen" oder Verträge und Vereinbarungen ausgeglichen.
  2. struktureller Ausgleich durch Entscheidungen über die laufenden Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen: Es wird dafür Sorge getragen, dass die Höhe und die Fälligkeiten der Zahlungen möglichst in ähnlicher Höhe zu den Zahlungsterminen anfallen. Ferner wird dafür gesorgt, dass gegebenenfalls Kreditlinien ("Kassenkredite", Dispokredite, Kontokorrentkredite, Kreditlimite) in ausreichender Höhe zugesagt sind, um die Unterschiede zwischen Geldeingang und Geldausgang ausgleichen zu können.
  3. unmittelbarer Ausgleich: die fälligen Rechnungen werden bezahlt oder gestundet oder verrechnet oder die Fälligkeit oder die Höhe in anderer Art und Weise verändert.

Gelingt der Ausgleich nicht (mehr), besteht Illiquidität. Meistens zeigt sie sich wie folgt:

  1. Zahlungsstörungen (unberechtigte Skontierungen, Mängelrügen),
  2. Zahlungsverzögerungen (Überschreitungen der Zahlungstermine),
  3. Zahlungsschwierigkeiten (Mahnungen erforderlich),
  4. Zahlungsprobleme ("Wichtige" Gläubiger erhalten ihr Geld, andere müssen warten),
  5. Zahlungsstockungen (Fällige Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden; Stundungen, Moratorien, Sondervereinbarungen erforderlich),
  6. Zahlungsunfähigkeit (Es ist nicht nur im Moment, sondern für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu erwarten, dass die Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können).