35. Finanzierungsbilanz
Langfristigkeit
Als "langfristig" wird in der Regel alles betrachtet, dessen
Restlaufzeit (Dauer) ab dem Bewertungsstichtag noch mindestens vier
Jahre beträgt. Bei der Betrachtung kommt es also an:
- auf den voraussichtlichen, geplanten oder vorgesehenen
Verbleib,
- auf die voraussichtliche, geplante oder vorgesehene
zweckdienliche Nutzungsdauer,
- auf die voraussichtliche, geplante, vorgesehene oder
mögliche Verfügungsgewalt.
In den formellen Bilanzen sind in der Regel nicht enthalten oder
nur in der Höhe des Entgeltes für den Erwerb von:
- Marken,
- Lizenzen,
- Rechten,
- Sondergenehmigungen,
- Erlaubnissen,
- Zugeständnissen,
- Nutzungsrechten,
- Ausbeuterechten,
- Kooperationsverträgen,
- Vorrechten.
Insbesondere in Familien und im Geschäftsleben können andere
Zeiträume als "langfristig" gelten, wie für:
- Patente,
- Grundbesitz,
- Gebäude,
- Titel,
- Privilegien.
Mit "langfristig" werden mitunter offen oder stillschweigend
verbunden:
- Eine Veräußerung kommt nicht in Frage.
- Es sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten.
- Es werden erforderlichenfalls Anstrengungen unternommen, um
die Langfristigkeit zu erhalten.
- Für das Langfristige besteht eine besondere Verantwortung.
- Das Langfristige soll vor der Unbill des Alltags verschont
bleiben.
- Das Langfristige soll eher langfristig gestärkt oder
zumindest erhalten bleiben.
- Um das Langfristige wird gekämpft, damit es im Alltag
erhalten bleibt.
- Wenn das Langfristige "nicht mehr hält, was es verspricht",
besteht in der Regel bereits eine schwere Krise.
- Um das Langfristige ranken sich üblicherweise die Konflikte
zwischen den Generationen.
- Das Langfristige begrenzt sich nicht auf die Zahlenwerte,
mit welchen es dargestellt werden kann.