HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

35. Finanzierungsbilanz

VollbildMittelfristigkeit

Als "mittelfristig" wird in der Regel alles betrachtet, dessen Restlaufzeit (Dauer) ab dem Bewertungsstichtag noch mindestens ein Jahr und weniger als vier Jahre beträgt. Bei der Betrachtung kommt es also an:

  1. auf den voraussichtlichen, geplanten oder vorgesehenen Verbleib,
  2. auf die voraussichtliche, geplante oder vorgesehene zweckdienliche Nutzungsdauer,
  3. auf die voraussichtliche, geplante, vorgesehene oder mögliche Verfügungsgewalt.

Finanzierungs - Bilanz

Als "mittelfristig" werden in den formellen Bilanzen ebenfalls ausgewiesen:

  1. alles, was bereits innerhalb eines Jahres fällig ist oder wegfällt, wenn es ursprünglich länger als ein Jahr und unter vier Jahren lief,
  2. alles, was zwar innerhalb von vier Jahren fällig wird, jedoch nach den bestehenden Vereinbarungen verlängert werden kann,
  3. alles, was ursprünglich eine Laufzeit zwischen einem und vier Jahren hatte, jedoch nicht (mehr) innerhalb dieses Zeitraumes liquidiert werden kann, wie z.B. zweifelhafte Forderungen,
  4. alles, was formell zum "Mittelfristigen" zählt, jedoch zur alsbaldigen Liquidation vorgesehen ist.

Insbesondere in Familien und im Geschäftsleben können andere Zeiträume als "mittelfristig" gelten. Häufig bewähren sich:

  1. Vier-Jahres-Zyklen, "mittelfristige Finanzplanung",
  2. Projektlaufzeiten,
  3. Jahreszyklen,
  4. Investitionszyklen.

Mit "mittelfristig" werden mitunter offen oder stillschweigend verbunden:

  1. Es bildet den Rahmen für die Finanzierung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
  2. Es überschreitet oder unterschreitet bestimmte Grenzen innerhalb des mittelfristigen Zeitraumen nicht, zumindest nicht nach Plan.
  3. Die Positionen weisen Puffer auf wie das Kreditlimit.
  4. Die tatsächliche Frist oder Befristung richtet sich nach der aktuellen Situation.
  5. Wird die Obergrenze der Mittelfrist überschritten, wird das Gut "langfristig".
  6. Die einzelnen Positionen des Mittelfristigen können rasch wechseln, wobei der Gesamtbestand in der Regel bestimmte Untergrenzen nicht unterschreitet und geplante Obergrenzen nicht überschreiten soll oder darf.