35. Finanzierungsbilanz
Mittelfristigkeit
Als "mittelfristig" wird in der Regel alles betrachtet, dessen
Restlaufzeit (Dauer) ab dem Bewertungsstichtag noch mindestens ein
Jahr und weniger als vier Jahre beträgt. Bei der Betrachtung kommt
es also an:
- auf den voraussichtlichen, geplanten oder vorgesehenen
Verbleib,
- auf die voraussichtliche, geplante oder vorgesehene
zweckdienliche Nutzungsdauer,
- auf die voraussichtliche, geplante, vorgesehene oder
mögliche Verfügungsgewalt.
Als "mittelfristig" werden in den formellen Bilanzen ebenfalls
ausgewiesen:
- alles, was bereits innerhalb eines Jahres fällig ist oder
wegfällt, wenn es ursprünglich länger als ein Jahr und unter
vier Jahren lief,
- alles, was zwar innerhalb von vier Jahren fällig wird,
jedoch nach den bestehenden Vereinbarungen verlängert werden
kann,
- alles, was ursprünglich eine Laufzeit zwischen einem und
vier Jahren hatte, jedoch nicht (mehr) innerhalb dieses
Zeitraumes liquidiert werden kann, wie z.B. zweifelhafte
Forderungen,
- alles, was formell zum "Mittelfristigen" zählt, jedoch zur
alsbaldigen Liquidation vorgesehen ist.
Insbesondere in Familien und im Geschäftsleben können andere
Zeiträume als "mittelfristig" gelten. Häufig bewähren sich:
- Vier-Jahres-Zyklen, "mittelfristige Finanzplanung",
- Projektlaufzeiten,
- Jahreszyklen,
- Investitionszyklen.
Mit "mittelfristig" werden mitunter offen oder stillschweigend
verbunden:
- Es bildet den Rahmen für die Finanzierung innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes.
- Es überschreitet oder unterschreitet bestimmte Grenzen
innerhalb des mittelfristigen Zeitraumen nicht, zumindest nicht
nach Plan.
- Die Positionen weisen Puffer auf wie das Kreditlimit.
- Die tatsächliche Frist oder Befristung richtet sich nach der
aktuellen Situation.
- Wird die Obergrenze der Mittelfrist überschritten, wird das
Gut "langfristig".
- Die einzelnen Positionen des Mittelfristigen können rasch
wechseln, wobei der Gesamtbestand in der Regel bestimmte
Untergrenzen nicht unterschreitet und geplante Obergrenzen nicht
überschreiten soll oder darf.