Hierzu zählt alles, was von Dritten "nicht weggenommen werden kann". Es handelt sich um das Ureigenste, das immer und überall eingesetzt werden kann.
Zum selbst erarbeiteten Vermögen zählen mindestens:
Die Personen schätzen ihr selbst erarbeitetes Vermögen häufig überhaupt nicht: Ja: Sie erkennen es nicht einmal. Alles ist für sie selbstverständlich. Wahrgenommen wird das selbst erarbeitete Vermögen insbesondere:
Im Geschäftsleben und in der Wirtschaft fallen unter das selbst erarbeitete Vermögen:
Es ist nicht teilbar und nicht mitteilbar, sondern nur nutzbar.
Dritte, insbesondere Mächtige schätzen das selbst erarbeitete Vermögen nur, wenn es ihnen nützt. Ansonsten diskriminieren, unterdrücken, korrigieren, kanalisieren, regeln, begrenzen oder verbieten sie die Möglichkeiten, das selbst erarbeitete Vermögen einsetzen zu können (dürfen).
Ein großer Teil der "Erziehung" besteht aus Einwirkungen, das "Kind" oder "Heranwachsende" frühzeitig in solche Bahnen zu lenken, dass es sich nur solches selbst erarbeitet, was "den Normen", "den Eltern" oder wem auch immer gefällt. Zumindest im Moment. Lehrpläne und Ausbildungspläne, Prüfungsregeln, Zertifizierungsnormen und Zulassungsvorschriften geben Auskunft, was bevorzugt wird und "gerne gesehen wird".
37. Vermögensaufstellung -Substanzbilanz
Empfohlene Vorarbeiten: