Es geht um die Folgelasten, die getragen, geduldet und erfüllt werden müssen, damit das Vermögen zumindest erhalten bleibt.
Zu den häufigen Folgelasten zählen:
Die Folgelasten werden häufig mit den Tageswerten kalkuliert. Viele Folgelasten, insbesondere solche, die in Persona zu erbringen sind, sind mit Zahlenwerten nicht berechenbar. Alle entsprechenden Kalkulationen führen lediglich zu Hilfswerten für der jeweiligen Sichtweise und für die jeweiligen Zwecke.
Sind die Folgelasten mit bestimmten Vermögenswerten oder Vermögensarten direkt verbunden, können diese "wertlos" und im wahrsten Sinne "zur Last" werden, die weit über die Belastungen hinaus gehen.
Übersteigen die Nutznießungen aus den Vermögenswerten die damit verbundenen Folgelasten, werden die Folgelasten oftmals gar nicht ermittelt oder nur so gering bewertet, wie sie aktuell "zur Last" fallen: In der Regel wird stillschweigend davon ausgegangen, dass die Verhältnisse "sich nicht ändern". Für andere Annahmen besteht in vielen Fällen auch überhaupt kein Anlass.
37. Vermögensaufstellung -Substanzbilanz
Empfohlene Vorarbeiten: