Es geht um die Aufstellung des substanziellen erkannten und verfügbaren Vermögens.
Die Zusammenstellung kann immer wieder erfolgen. Typische Anlässe dazu sind:
Die Vermögensaufstellung ist immer subjektiv. Im Geschäftsleben wird sie oft auf jene Vermögenswerte begrenzt, die sich auch zahlenmäßig irgendwie fassen lassen. Für Vermögenswerte, für welche das nicht möglich ist, werden mitunter hilfsweise Gutachten eingeholt, um allzu offensichtliche subjektive Bewertungen weniger wahrscheinlich zu machen.
Vermögenswerte, deren zahlenmäßigen Bewertungen sich verbietet, werden im Geschäftsleben auch dann nicht aufgeführt, wenn sie die eigentlich relevanten Vermögenswerte darstellen, die für das Leben und Überleben sowie für die weitere Entwicklungen die entscheidenden sind.
Die Vermögensaufstellungen häufig werden -bewusst oder unbewusst, absichtlich oder unabsichtlich - verfälscht ("passend gemacht nach bestem Wissen und Gewissen") durch:
Die Passungen, Fälschungen oder Verfälschungen lassen sich oft erst durch Vergleiche erkennen. Im Rechtsleben beendet oftmals erst ein Urteil eines Richters den Streit um die Frage, welche von mehreren Vermögensaufstellungen den Rechtsfrieden wieder herstellt.
37. Vermögensaufstellung -Substanzbilanz
Empfohlene Vorarbeiten: