37. Vermögensaufstellung - Substanzbilanz
Aktiva
Immaterielles Vermögen
Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die keine physische Gestalt
aufweisen (können) wie:
- Rechte,
- Patente,
- Lizenzen,
- Erlaubnisse,
- Ansprüche,
- Forderungen,
- Bargeld, Liquidität,
- Wertpapiere.
Manche Rechte sind in Urkunden, Verträgen und Vereinbarungen
"verbrieft", damit man "etwas in der Hand hat".
Zum immateriellen Vermögen zählen auch:
- die Beziehungen,
- die Verortungen im sozialen Gefüge,
- die Privilegien,
- die aktiven Abhängigkeiten von Dritten,
- die Einflussmöglichkeiten,
- die Optionen,
- die akzeptierten Strukturen,
- die Zuständigkeiten,
- die Gestaltungsmöglichkeiten,
- die Gefolgschaften.