37. Vermögensaufstellung - Substanzbilanz
Aktiva
Unwertes Vermögen
Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die keinen positiven Wert mehr
erhalten (können).
- Altlasten,
- Beschränkungen, die eine Nutzung, Veräußerung oder
Umgestaltung nicht mehr erlauben,
- mit Auflagen behaftetes Vermögen, wie durch Naturschutz,
Nutzungsbeschränkungen,
- aufgelassenes Vermögen,
- Vermögen, von welchem Gefahren für Leib und Leben, für
Umwelt, Natur und Gesellschaft ausgehen (können),
- beschlagnahmtes Vermögen.
Das Vermögen ist also vorhanden. Zum "Unwert" führen lediglich
die Art und Weise der momentanen Bewertungen.