37. Vermögensaufstellung - Substanzbilanz
Passiva
Gegenwerte
Es geht um die Art und Weise, wie und womit das Vermögen
individuell, vereinbarungsgemäß, generell oder speziell
- aufgerechnet wird,
- verrechnet wird,
- berechnet wird,
- entrechtet wird,
- überbewertet oder unterbewertet wird.
Die hier gemeinten Gegenwerte heben das (aktive) Vermögen auf. Die
Energien und Kräfte werden neutralisiert und "abgeführt".
Individuelle Gegenwerte sind häufig:
- (Selbst-) Legitimationen, Selbstrechtfertigungen,
- (Selbst-) Ermächtigungen,
- (Selbst-) Befreiungen von Schuld, Schulden oder
Verpflichtungen,
- (Selbst-) Erlösungen von Pflichten, Zwängen, Normen,
Anforderungen, "Sollen", "Müssen",
- (Selbst-) Erlaubnisse,
- (Selbst-) Berechtigungen,
- (Selbst-) Verpflichtungen,
- (Selbst-) Wahrnehmungen,
- (Selbst-) Beurteilungen,
- (Selbst-) Begrenzungen,
- (Selbst-) Genügsamkeit, Bescheidenheit,
- (Selbst-) Zufriedenheit.
Vereinbarte Gegenwerte sind häufig:
- Preise,
- Gegenleistungen,
- Versprechen,
- Verzichte,
- Grenzen,
- Begrenzungen,
- Rechte,
- Pflichten,
- Duldungen,
- Unterlassungen.
Generelle Gegenwerte sind häufig:
- Schutz,
- Geborgenheit,
- Unterstützungen,
- Gemeinsamkeiten,
- Zugehörigkeit,
- Verbundenheit,
- Anerkennung,
- Bezahlung,
- Ersatzwerte,
- Achtung.
Spezielle Gegenwerte sind häufig:
- Befreiungen,
- Freiräume,
- freie Ressourcen,
- Bewegungsräume,
- Handlungsräume,
- Entscheidungsräume,
- Beteiligungen,
- Mitwirkungen,
- Überlassungen,
- Rechte.
Die Gegenwerte sind nur anfangs meistens an bestimmte (aktive)
Vermögensarten gebunden. Sobald sie wirken (können),
verselbständigen sie sich.