HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

47. Prognosebilanz

VollbildFolgerungen

Es geht um die Art und Weise, wie mit Prognosebilanzen umgegangen wird und was daraus folgt.

Prognosebilanz

Den Prognosebilanzen folgen häufig:

  1. Die sich selbst erfüllende Prophezeiung: Es wird sich auf das Vorhergesagte konzentriert, was dadurch auch eher durchsetzt.
  2. "Das System" wird bestätigt, festigt sich oder erstarrt. Der Aufwand dafür, dass es bleibt wie es ist, wird immer größer und in Kauf genommen.
  3. Es werden die wesentlichen Inhalte sowie die geeigneten und notwendigen Partner für die Verträge und Vereinbarungen erkennbar und bestimmbar.
  4. Es wird erkennbar oder schlüssig, wo Absicherungen erforderlich sind und wo "die Grenzen geöffnet oder erweitert werden können".
  5. Es werden "grundsätzliche Bedrohungen" besser erkennbar.
  6. Es werden "neue oder ungenutzte" Ressourcen erkennbar.
  7. Es werden Rechtfertigungen für Kriege, Kooperationen, Forschungen, Lehren, Strukturen, Prozesse und Entwicklungen plausibel.
  8. Es werden die notwendigen Aufträge für Führungskräfte, (gesetzliche) Vertreter und Partner besser bestimmbar.
  9. Es wird erkennbar und entscheidbar, wie der eigene Nutzen gesichert werden kann und wie sich Maßnahmen voraussichtlich auswirken werden.
  10. Es wird erkennbar, was die tatsächlichen (eigenen) Bedürfnisse sind und wie sie (künftig) befriedigt werden (können).

Die Prognosebilanzen vermitteln den Eindruck, dass es sich bei dem Prognostizierten tatsächlich um die tatsächlich wichtigen Dinge handele. Das kann sein. Besser: Es ist tatsächlich so, weil nach dem Zeitpunkt, zu welchem die Prognosebilanz als Entscheidungsgrundlage verwendet wird, die Prognose als "Fakt", d.h. Begründung und Rechtfertigung verwendet wird oder werden kann, darf oder muss. Sind die Entscheidungen gefallen, konzentrieren sich (zumindest) die eigenen Kräfte auf die Verwirklichung der Prognosen. Das gilt auch für Teilprognosen.

Prognosen des Verhaltens bilden den Hintergrund von Verträgen und Vereinbarungen.

Die Folgerungen zeigen auch auf:

  1. welche Rahmenbedingungen bestehen,
  2. welche Wirksamkeiten zu erwarten sind,
  3. welche Änderungen und Veränderungen möglich sind,
  4. welche Änderungen und Veränderungen bereits eingetreten sind.
  5. welche Strukturen notwendig und ausreichend sind und wie sie anzupassen sind.
  6. welche Prognosen unerwünscht sind und abgewehrt werden.
  7. wer für die Erfüllung der Prognosen zuständig und verantwortlich ist.
  8. welcher Standpunkt und welcher Standort eingenommen wird, denn alle Prognosen gehen genau davon aus,
  9. welche Entfernungen zu den Prognosen bestehen, zeitlich, räumlich und welche Wege durch welche Landschaften führen (können oder werden).
  10. welche Mittel (welches Geld) wofür eingesetzt wurde, wird und werden soll: Vereinfacht: "Wofür gibt es Geld und wofür nicht?"

Aus den Folgerungen folgen die Entscheidungen und die Organisation,

  1. "damit es so bleibt, wie es ist."
  2. "damit sich etwas ändert."
  3. der Zuständigkeiten,
  4. der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen,
  5. der Ressourcen und deren Verwendung,
  6. der Hierarchien,
  7. der Wichtigkeiten,
  8. der Dringlichkeiten,
  9. der Notwendigkeiten.

Die Entscheidungen führen entweder zu "von etwas weg" oder "zu etwas hin" vom Ausgangspunkt der prognostizierten Grundlagen:

  1. Auf was man sich verlassen kann,
  2. "Wo einem ein Y für ein U vorgemacht werden soll",
  3. "Was im Moment im Trend liegt",
  4. "Was Fakt ist, gleichgültig, ob man es ebenso sieht",
  5. Was man selbst oder Andere wie einschätzen,
  6. Wofür man selbst oder Andere verantwortlich sind,
  7. was man selbst oder Andere beeinflussen kann (darf, soll, muss),
  8. was man selbst oder Andere erwarten,
  9. worauf man sich selbst oder Andere bereits eingestellt hat,
  10. wofür man sich selbst gegenüber oder gegenüber Dritten zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen wird oder werden kann.

Verbindlich können Prognosen nur werden, wenn sie schriftlich festhalten werden. Üblich sind:

  1. Empfehlungen, Hinweise,
  2. Mahnungen, Warnungen, Auflagen,
  3. "Gute Ratschläge", Rat, Beratung,
  4. Gutachten, Stellungnahmen,
  5. Wirtschaftlichkeitsrechnungen,
  6. Vorschaurechnungen,
  7. Planungsrechnungen,
  8. Projektkalkulationen,
  9. Beurteilungen,
  10. Urteile.

Die Folgerungen führen zu:

  1. Ermittlung und Bestimmung der Personen, welche die erforderlichen und notwendigen Änderungen, Veränderungen und Entwicklungen veranlassen, durchsetzen und verantworten.
  2. Begründungen für Eingriffe und Unterlassungen, die zu Änderungen und Veränderungen führen.
  3. Auseinandersetzungen mit den Ereignissen und Prozessen sowie den Rahmenbedingungen für Änderungen, Veränderungen und Entwicklungen.
  4. Ermittlungen und Festlegungen von Bedarf, Forderungen, Verlangen, Anforderungen, Erlaubnissen und Verboten von Änderungen, Veränderungen und Entwicklungen.
  5. Festlegungen der Strategien, unterteilt in unmittelbare Taktik, Manöver, kurzfristig, mittelfristig und langfristig.
  6. Bestimmung von Schwerpunkten, Rahmen und Bedingungen sowie Anforderungen an Projekte zur Forschung, Entwicklung, Evaluation.
  7. Bestimmungen und Festlegungen der Orientierungen, Parameter und Absichten der eigene Haltungen und des eigenen Verhaltens.
  8. Bestimmung der Widerstände gegen die eigenen Interessen und die Art und Weise, wie mit den Widerständen umgegangen wird.
  9. Bestimmung der Prozesse, auf welche es jetzt und in der Folge ankommt, um die eigenen Interessen zu schützen, zu fördern und durchzusetzen.
  10. Ermittlung und Bestimmung der Schlüssel und Engpässe, insbesondere Schlüsselpersonen und die Art und Weise, wie sie erschlossen, eingesetzt und genutzt werden.

Auch wenn für viele Prognosebilanzen gilt: "Außer Spesen nichts gewesen!" ist und bleiben Prognosebilanzen ein unverzichtbares, wertvolles Mittel, sich mit der längst begonnenen und laufenden "Zukunft" zu beschäftigen. Die Erkenntnisse und die Möglichkeiten, "sich selbst auf die Schliche zu kommen", rechtfertigen in der Regel den Aufwand.

Mahnungen:

Werden Prognosebilanzen zum Selbstzweck, dienen sie auch nur noch eben diesem.

Ist die Prognosebilanz erstellt, hat sie ihren Zweck erfüllt: "Der Mohr kann gehen."

Prognosebilanzen führen nicht unbedingt zu besseren oder gar "richtigeren" Entscheidungen: Sie machen jedoch leichter erkennbar, ob die Entscheidungen Wirkungen haben, die den Prognosen entsprechen.

Prognosen, die sich 1:1 erfüllen, waren nicht "richtig", sondern haben wesentliche Alternativen weder erkannt noch berücksichtigt. Falls doch, ist und bleibt ein 100%iges Eintreffen einer Prognose reiner Zufall.