Es geht um die Festlegung des Termins (Tag und Stunde), welcher zur Grundlage der Prognosen gemacht wird.
Der Zeitpunkt kann beliebig festgelegt werden. Er wird beibehalten, bis die jeweilige Prognosebilanz erstellt ist.
Sicherzustellen sind insbesondere:
In der Regel bieten sich die letzten vorliegenden Bilanzen und Vermögensaufstellungen an, von welchen aus die Prognosen gestartet werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Übersichten abgeschlossen, vollständig oder gar testiert sind. Es ist lediglich erforderlich, dass sie den Stand zum gleichen Stichtag zeigen. Vorläufige oder sorgfältig geschätzte Ansätze der Vermögenswerte sind für die Prognosen ausreichend.
Prognosen begrenzen die eigene Welt: Es wird herausgegriffen,
Prognosen führen bereits durch die Annahmen zu einem Aufbruch (der Strukturen, Prozesse, des Denkens, Planens, Handelns und Verhaltens). Niemand kann sich mehr darauf berufen, "es nicht gewusst zu haben".
Durch Prognosen "wird die Unschuld verloren". Störendes Verhalten wird erkannt, bekämpft und bestraft.
Das Recht und die Pflicht zu Prognosen werden vielfach geregelt in und durch:
Für alle Prognosen gilt:
Verhalten ist nicht prognostizierbar.
Für Prognosen werden gerne "große Namen" eingesetzt, um zu suggerieren, dass deren Prognose zutreffender seien als andere. Wer es braucht, kann es ja glauben: Eine eigene Meinung ist trotzdem erforderlich. Ebenso bleibt die eigene Verantwortung für die Entscheidungen, wie mit der Prognose umgegangen wird
Versuche, die Prognosebilanzen zu den erwünschten Aussagen zu bringen, sind letztlich Manipulationsversuche und Betrugsversuche von sich selbst oder Anderen.