HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

47. Prognosebilanz

VollbildPrognosezeitpunkt

Es geht um die Festlegung des Termins (Tag und Stunde), welcher zur Grundlage der Prognosen gemacht wird.

Prognosebilanz

Der Zeitpunkt kann beliebig festgelegt werden. Er wird beibehalten, bis die jeweilige Prognosebilanz erstellt ist.

Sicherzustellen sind insbesondere:

  1. dass alle Prognosen vom gleichen Zeitpunkt aus erfolgen.
  2. dass alle Stände und Ausgangslagen für den gleichen Zeitpunkt der Prognose ermittelt oder festgelegt werden.
  3. dass alle Änderungen, die während der Erstellung der Prognosebilanz auf den Prognosezeitpunkt zurückgerechnet werden, damit die Ausgangsbasis für alle Prognosen gleich bleibt.

In der Regel bieten sich die letzten vorliegenden Bilanzen und Vermögensaufstellungen an, von welchen aus die Prognosen gestartet werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Übersichten abgeschlossen, vollständig oder gar testiert sind. Es ist lediglich erforderlich, dass sie den Stand zum gleichen Stichtag zeigen. Vorläufige oder sorgfältig geschätzte Ansätze der Vermögenswerte sind für die Prognosen ausreichend.

Prognosen begrenzen die eigene Welt: Es wird herausgegriffen,

  1. was im Moment im Mittelpunkt steht,
  2. was im Moment besonders stört,
  3. was im Moment besonders attraktiv erscheint,
  4. was im Moment "in Mode" (üblich) ist,
  5. was im Moment besonders im Wettbewerb steht,
  6. was im Moment besonders gefährdet ist,
  7. was im Moment am ehesten einen Nutzen verspricht,
  8. was im Moment überdrüssig geworden ist.

Prognosen führen bereits durch die Annahmen zu einem Aufbruch (der Strukturen, Prozesse, des Denkens, Planens, Handelns und Verhaltens). Niemand kann sich mehr darauf berufen, "es nicht gewusst zu haben".

Durch Prognosen "wird die Unschuld verloren". Störendes Verhalten wird erkannt, bekämpft und bestraft.

Das Recht und die Pflicht zu Prognosen werden vielfach geregelt in und durch:

  1. Grundgesetze, Vorschriften,
  2. Statute,
  3. Verträgen und Vereinbarungen,
  4. Ehe, Versprechen,
  5. Gemeinschaften, Gemeinsamkeiten,
  6. Regeln, Spielregeln,
  7. Normen und Standards,
  8. Methoden und Verfahren,
  9. Strafen, Strafbewehrungen,
  10. Rechte und Pflichten; Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.

Für alle Prognosen gilt:

  1. Prognosen sind immer Ausgriffe.
  2. Prognosen sind immer tendenziell, niemals "ganzheitlich".
  3. Die Prognose soll nicht zutreffen oder braucht nicht zuzutreffen.
  4. Es geht nicht um Besserwissen, sondern um das Aufzeigen von Alternativen.
  5. Prognosen sind immer subjektiv.
  6. Prognosen sind immer "falsch", weil bereits das Wissen um die Prognosen die Annahmen und Bewertungen korrigieren, bewerten, gewichten, verstärken, schwächen oder in anderer Form verändern.
  7. Was wirklich wird, kann niemals sicher(!) vorhergesehen werden, sondern immer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit.

Mahnungen

Verhalten ist nicht prognostizierbar.

Für Prognosen werden gerne "große Namen" eingesetzt, um zu suggerieren, dass deren Prognose zutreffender seien als andere. Wer es braucht, kann es ja glauben: Eine eigene Meinung ist trotzdem erforderlich. Ebenso bleibt die eigene Verantwortung für die Entscheidungen, wie mit der Prognose umgegangen wird

Versuche, die Prognosebilanzen zu den erwünschten Aussagen zu bringen, sind letztlich Manipulationsversuche und Betrugsversuche von sich selbst oder Anderen.