HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

29. Humankapital als Bilanz

VollbildPassiva: Macht

Es geht um die Verpflichtungen zur Annahme und angemessenen Ausübung von Macht zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen Art und Weise.

Macht

Die Verpflichtungen der Macht betreffen:

  1. rechtzeitige Entscheidungen.
  2. eindeutige, unmissverständliche und kompromisslose Entscheidungen: "Ja!", "Nein!", "So!"
  3. ausreichende, verbindliche Festlegungen.
  4. klare Vorgaben für Orientierungen.
  5. ausreichende, rechtzeitige Erlaubnisse.
  6. klare, unmissverständliche Verbote.
  7. einfache, eindeutige, klare Regeln.
  8. die Bereitstellung der Mittel.
  9. Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Regeln.
  10. beherztes Eingreifen bei Gefahren, bei Störungen,
  11. die Führung der anvertrauten Personen,
  12. die Durchsetzung und notfalls Erzwingung von Gehorsam und Gefolgschaft der anvertrauten Personen, für welche Verantwortung besteht.
  13. die wirksame Unterbindungen und Verhinderungen von gefährlichen Verhaltensweisen der anvertrauten Personen.
  14. die Nutzung und erforderlichenfalls Brechung des Widerstandes gegen das Gemeinwohl,
  15. die Steuerung der Prozesse.
  16. die Anerkennung und Abnahme der Leistungen.
  17. die Festlegungen von Beginn, Pausen und Ende.
  18. die Sanktionen bei Fehlverhalten.
  19. den Schutz der Schutzbefohlenen.
  20. die Herstellung und Erhaltung der notwendigen und ausreichenden Rahmenbedingungen für das Leben, Handeln und Verhalten der anvertrauten Personen.
  21. die Abwehr von Gefahren für die anvertrauten Personen, Sachen.
  22. die Legitimation der Beauftragten, Unterstellten und Erfüllungsgehilfen.
  23. die Bevollmächtigung der beauftragten Personen.
  24. die Abwehr von Gegnern,
  25. die Bekämpfung von Feinden.
  26. die Sicherung von Grenzen und Begrenzungen.
  27. die Sicherstellung der Einhaltung von Grenzen und Begrenzungen.
  28. die Sicherung und Erhaltung der Strukturen.
  29. die Verteidigung gegen Feinde, notfalls Vernichtung der Feinde.
  30. die Kooperation mit anderen Mächtigen.

Die Verpflichtungen der Macht ergeben sich:

  1. aus der eigenen Existenz,
  2. aus der Hierarchie,
  3. aus der Rolle, Funktion und Verantwortung,
  4. aus der Zuständigkeit,
  5. aus der Beauftragung,
  6. aus dem Amt,
  7. aus den Gesetzen, Statuten, Geschäftsordnungen,
  8. aus den erhaltenen Vollmachten,
  9. aus dem Mandat der Gefolgschaft,
  10. aus der Tradition,
  11. aus dem Status,
  12. aus den eigenen Erfahrungen.

Die geschuldete Macht verpflichtet auch zu Unterlassungen wie:

  1. Unterlassung der Ausbeutung, Raubbau,
  2. Unterlassung von Zerstörung, Vernichtung,
  3. Unterlassung von Vandalismus, Mutwille, Leichtsinn,
  4. Unterlassung von Zweckentfremdung,
  5. Unterlassung von Missbrauch,
  6. Unterlassung von Verwahrlosung, Zerfall,
  7. Unterlassung von Schutz,
  8. Unterlassung von unbefugtem Zutritt,
  9. Unterlassung von Gefährdungen, Risiken,
  10. Unterlassung von Inkaufnahme des zufälligen Untergangs.

Die Verpflichtungen der Macht erfordern:

  1. Bereitschaft zur Macht und Machtausübung,
  2. Fähigkeit zur Macht und Machtausübung,
  3. Reife zur Macht und Machtausübung,
  4. Eignung zur Macht und Machtausübung.

Die Unterordnung unter eine Macht entlastet. Die Übernahme von Macht über andere ist immer mit Pflichten für die Anderen verbunden.

Wird die Macht angemessen ausgeübt, wird sie in der Regel akzeptiert, unterstützt, weiter gefördert und verstärkt. Wird die Macht nicht oder unangemessen ausgeübt, wird sie hinterfragt, zur Rechenschaft aufgefordert, überprüft und gegebenenfalls weggenommen. Fehlende, falsche oder unangemessene Machtausübung führt in der Regel sofort zu Widerständen gegen die Macht per se oder die Person oder Institution, welche sie ausübt.