Als Passiva des Humankapitals gilt alles, wozu das Humankapital verpflichtet und was mit dem Humankapital und aus dem Humankapital zu erfüllen ist. Die Schuld entsteht und besteht per se.
Die Schuld besteht gegenüber:
Das Geschuldete setzt keine Ursachen voraus: Es ist "die Rückseite der Medaille" der Aktiva des Humankapitals und untrennbar mit ihm verbunden: Besteht das Eine, besteht auch dass Andere.
Die Schuld besteht real, nicht nur theoretisch. Sie kann nicht in Zahlenwerten festgelegt werden.
Im Zusammenleben werden bestimmte Verbindlichkeiten dann dennoch in Zahlenwerte umgerechnet, wenn die "eigentliche" Schuld nicht mehr erfüllt wird, werden kann oder durch den Ersatzwert "Geld" ersatzweise pseudoerfüllt wird.
Das Geschuldete ist in der Regel persönlich geschuldet, d.h. es ist eine persönliche Leistung zu erbringen, um "die Schuld zu tilgen". Meistens handelt es sich jedoch um wiederkehrende Schulden, die immer wieder auf die jeweils neue angemessene Art und Weise zu erfüllen sind.
Eine Schuldbefreiung ist in der Regel nicht möglich. Ebenso kann das Geschuldete auf Dritte übertragen werden.